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20.Dezember.2013 │ Deutscher Bundesjugendring

Jugendverbände sind zu fördern!

Das ist die Kernbotschaft des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). In den letzten Jahren war jedoch oft das Gegenteil der Fall: Kommunen kürzten oder strichen sogar die Förderung der Jugendverbände. Sie sahen und sehen die Förderung als freiwillige Leistungen.


Das Rechtsgutachten „Jugendverbände sind zu fördern“ – von Professor Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Professor Dr. Christian Bernzen und der Rechtsanwältin Melanie Kößler im Auftrag des DBJR erstellt – stellt juristisch klar, dass die Förderung eine Pflichtaufgabe ist.

Damit Verantwortliche vor Ort dieses Recht einfordern können und erfahren, wie sie das machen, hat der DBJR die Arbeitshilfe „Fördern fordern“ erstellt. Beide Broschüren zusammen bilden ein starkes Paket, das Jugendverbänden zu ihrem Recht verhelfen kann.

PDF-Download

Die Arbeitshilfe und das Rechtsgutachten können direkt als PDF-Download unter folgendem Link geladen werden: http://www.dbjr.de/nationale-jugendpolitik/kjhg.html

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