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Juleica-Sonderregelungen für 2021

Die Jugendarbeit ist weiterhin stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.


Deshalb gelten auch für das kommende Jahr einige Sonderregelungen für die Gültigkeit der Juleica und für die Durchführung von Juleica-Aus- und Fortbildungen.

 

 

Die Juleica-Sonderregelungen für 2021 hier kurz zusammengefasst:

 

  • Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karte individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig.
 
    Beispiel: Eine Juleica ist eigentlich bereits am 16. März 2020 ungültig geworden und wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Diese Karte wird erneut bis zum 30.06.2021 verlängert. Wird eine Juleica am 18.02.2021 ungültig, wird diese automatisch bis zum 18.08.2021 verlängert.
    Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.
  • Juleica-Fortbildungen – also Fortbildungsseminare zur Verlängerung der Juleica im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden – können auch in 2021 als reine Online-Fortbildungen durchgeführt werden.
  • Auch für Juleica-Ausbildungen bleiben die Regelungen aus 2020 erhalten – Grundausbildungen können anteilig zur Hälfte als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil von mindestens der Hälfte der Zeitstunden ist notwendig.


Wir wünschen euch viel Erfolg bei den Juleica-Schulungen in 2021!

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