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In den kommenden Wochen müssen daher alle angeschriebenen Träger Maßnahmen der Jugendarbeit, die im Jahr 2015 durchgeführt wurden, online in den Fragebogen eintragen, wenn die Maßnahme mit öffentlicher Förderung von einem öffentlichen oder freien Träger der Jugendarbeit durchgeführt worden ist UND sie inhaltlich §11 SGB VIII zuzurechnen ist bzw. bei der es sich um eine Fortbildungsmaßnahme für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der anerkannten Träger nach §74 Abs. 6 SGB VIII handelt.
In einem PDF, das unter www.ljr.de/jastat.html heruntergeladen werden kann, hat der LJR die wesentlichen Informationen zur Erfassung der Angebote zusammengestellt. Das PDF „Tipps zur Datenerfassung“ enthält dabei all die Informationen, die auch örtliche Untergliederungen und einzelne Träger für die erfolgreiche Erfassung der Maßnahmen benötigen und erklärt die einzelnen Fragen der Statistik und gibt praxisnahe Tipps.