Wiki

Inhaltsverzeichnis

1 Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte soll das gesellschaftliche Engagement vor allem durch Vergünstigungen und eine Würdigung attraktiver machen. Eine Form der Qualifizierung ist - im Gegensatz zur Jeleica - nicht nötig.

2 Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb?

Für den Bezug der Ehrenamtskarte muss man mindestens 18 Jahre alt sein und eine  freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausüben.
Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte muss das freiwillige Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) erbracht werden und es soll auch zukünftig fortgesetzt werden.

 

3 Wer gibt sie aus?

Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften verliehen und ausgegeben. Die Angaben über das freiwillige Engagement muss vorher vom betreffenden Verein oder der betreffenden Organisation bestätigt werden.

4 Wie lange ist sie gültig?

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden.

5 Kritik der Träger der Jugendarbeit

"Mit einer Prämie von 3.000 Euro werden seither die Landkreise umworben, die Ehrenamtskarte vor Ort einzuführen und Vergünstigungen einzuwerben. Bereits im vergangenen Jahr hat der Landesjugendring Niedersachsen das Land aufgefordert, die Ehrenamtskarte nicht einseitig zulasten der Juleica zu profilieren. In einem gemeinsamen Gespräch hat die Staatskanzlei zugesichert, bei den Handreichungen für die Kommunen auf die Juleica hinzuweisen und zu empfehlen, dass für die Ehrenamtskarte eingeworbene Vergünstigungen automatisch auch den Juleica-Inhaber-inne-n zugutekommen.
Doch in der Praxis sieht es leider zurzeit häufig anders aus. Dabei gibt es gute Argumente, warum insbesondere das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit einer besonderen Förderung bedarf und mit der Juleica mindestens die gleichen Leistungen verbunden sein müssen:

  • Über 40% der Jugendleiter-innen sind unter 18 Jahre alt, können also die Ehrenamtskarte gar nicht beantragen.
  • Über 75% der Juleica-Inhaber-innen sind nicht älter als 25 Jahre. Der überwiegende Teil von ihnen ist noch Schüler-in, Student-in oder Auszubildende-r. Das hat zur Folge, dass sie
    • in der Regel über deutlich weniger Geld verfügen als die/der durchschnittliche Engagierte.
    • andere staatliche Formen der Anerkennung, z.B. Steuerfreibeträge, von ihnen nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

Gerade für sie sind weitergehende Vergünstigungen hilfreich und von besonderer Bedeutung.

  • Ehrenamtliches Engagement im Jugendalter ist eine wichtige Weichenstellung für späteres gesellschaftliches Engagement. Der überwiegende Teil der heute engagierten Erwachsenen hat erstmals in der Jugendphase ein Ehrenamt übernommen. Daher sollte das Engagement in dieser Lebensphase besonders anerkannt werden,
  • Die Juleica ist nicht nur der Nachweis für kontinuierliches ehrenamtliches Engagement, sondern auch ein Qualifikationsnachweis: Um die Juleica beantragen zu können, muss man eine mindestens 50-stündige Ausbildung absolviert haben.
  • Die Juleica ist ein bundesweit einheitliches Produkt und genießt hohes Ansehen in der Fachöffentlichkeit und bei den Jugendleiter-inne-n. Die Bedeutung und Akzeptanz der Juleica darf nicht durch eine einseitige Förderung der Ehrenamtskarte gefährdet werden.
  • Niedersachsen ist bundesweit absoluter Juleica-Spitzenreiter, ein gemeinsamer Erfolg aller in der Jugendarbeit tätigen Institutionen, der nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden sollte.

In der Vergangenheit waren es vor allem die Jugendverbände und Jugendringe, die sich vor Ort selber um entsprechende Vergünstigungen bemühen mussten. Wenn nun die öffentliche Hand entsprechende Vergünstigungen für Ehrenamtliche einwirbt, sollte es keine Ehrenamtlichen erster und zweiter Klasse geben. Daher fordert der Landesjugendring Niedersachsen das Land und die Kommunen auf, die Juleica im gleichen Maße zu fördern wie die Ehrenamtskarte.
Der LJR bittet Jugendverbände und Jugendringe auf der kommunalen Ebene um Mitteilung, wenn es vor Ort zu einer Benachteiligung der Juleica kommt, und fordert dazu auf, sich vor Ort in Gesprächen mit Politik und Verwaltung für die Gleichbehandlung einzusetzen."

Quelle: Landesjugendring Niedersachsen e.V.: korrespondenz 104

6 Links

www.freiwilligenserver.de/index.cfm

www.ljr.de/index.php


Geändert am 08.05.2008 12:45 von Björn Bertram

Mach mit und mach Gutes daraus!

Der Jugendserver Niedersachsen ist die niedersächsische Internet-Plattform für Jugend und Jugendarbeit. Alle Inhalte sind beschreibbar, eine einmalige Benutzer-innenanmeldung ist erforderlich. Wir wollen einen freien und offenen Zugang zu Wissen und unterstützen das mit der permanenten Weiterentwicklung und Einbindung entsprechender Angebote, wie zum Beispiel dem Jugendpad und der Verwendung der Creative-Commons-Lizenz. Wir wollen sichere Daten, daher geben wir keine persönlichen Informationen an Dritte weiter, wir verzichten auf Google Analytics und Beiträge über Socialmedia werden entsprechend als Jugendserver Niedersachsen News gekennzeichnet. Der Jugendserver Niedersachsen bietet Qualifikation und Know-how für medienkompetentes Handeln in der digitalen Gesellschaft!