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Inhaltsverzeichnis

1 Jugendarbeit und Schule

2 Jugendverbandsarbeit und Schule

Inhaltliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen für die Kooperation von Jugendverbandsarbeit und Schule

2.1 Grundlage und Selbstverständnis von Jugendverbänden

  • Freiwilligkeit (der Teilnahme), Mitbestimmung, demokratisches

    Handeln, Selbstorganisation (gerade auch der Lernprozesse) sowie
    ehrenamtliches Engagement sind Grundlage und Selbstverständnis

    verbandlicher Jugendarbeit.
  • Informelle Bildung organisiert und entwickelt sich auf diesem Selbstverständnis.
  • Jugendverbände

    engagieren sich im Kontext von Kooperation mit Schule auf dieser
    Grundlage und mit diesem Selbstverständnis. Aus Sicht der
    Jugendverbände geht es bei diesem Engagement um die Interessen der
    Schülerinnen und Schüler, der Kinder und Jugendlichen. Es geht um

    Bildung im o.g. Sinn — und nicht um Betreuung.

2.1.1 Kooperation

  • Die Eigenständigkeit der Jugendverbandsarbeit mit ihren

    vorrangig ehrenamtlichen Strukturen muss gewährt und erhalten bleiben

    (Grundlage SGB VIII / KJHG §§ 11, 12).
  • Kooperation und

    partnerschaftliche Zusammenarbeit bedarf der gegenseitigen Anerkennung
    und Achtung der jeweils unterschiedlichen Aufgaben und Leistungen im
    Bildungsbereich (formelle Bildung/informelle Bildung) wie auch der sehr
    unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, auf denen sich die
    Partner-innen bewegen und handeln. Vorgaben für die Vertragsgestaltung
    sollten deshalb so gestaltet sein, dass das institutionelle
    Ungleichgewicht in der Kooperation nicht negativ zum Tragen kommt, d.h.
    die gleichberechtigte Gestaltung der Kooperation muss gewährleistet
    bleiben — auch und gerade dort, wo in erster Linie ehrenamtliche Kräfte
    tätig werden. Die Frage der Ressourcen (personell, materiell etc.)
    sollte von den Kooperationspartner-inne-n vor Ort ausgehandelt werden
    können, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Möglichkeiten und

    des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  • Die Stärkung ehrenamtlichen

    Engagements bedarf der Absicherung von Strukturen, wie sie durch und

    für Jugend(verbands)arbeit auf der Grundlage des KJHG/JFG gegeben sind.
  • Wenn

    sich die Zusammenarbeit zwischen Jugendverbandsarbeit und Schule
    etablieren soll (und will), dann bedarf dies perspektivisch auch einer
    anderen Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien (Kultusministerium
    MK/Sozialministerium MS) sowie auch der anderen Partner-innen auf den
    unterschiedlichen Ebenen. Dieses (»neue«) Arbeitsfeld wäre dann
    entsprechend auch in die Jugendhilfeplanung zu integrieren und mit

    zusätzlichen Ressourcen auszustatten.
  • Eine offene und

    verlässliche Kooperationskultur ist auf beiden Seiten zu entwickeln und
    personell/finanziell abzusichern (personelle Verlässlichkeit). In
    Schulen müssten analog dieses Settings Lehrer-innen mit entsprechendem
    Aufgabenfeld und Zeitbudget zur Verfügung stehen; Gleiches gilt für

    Mitarbeiter-innen der Jugendverbandsarbeit.
  • Die Einbeziehung

    von Jugendverbandsarbeit in schulische Entwicklungs- und
    Diskussionsprozesse, die die Kooperation betreffen, sollte
    gewährleistet werden. Dies gilt selbstverständlich auch umgekehrt.
    Inhaltlich und organisatorisch müssten sich entsprechend beide
    Partner-innen öffnen (z.B. in Schulkonferenzen bzw. Planungsgremien von

    Jugendverbandsarbeit).

2.1.2 Organisation / Räume – Zeiten – Orte / Ressourcenausstattung und -qualität

  • Programme bzw. Wahlangebote für die Schüler-innen müssten unter

    dem Gesichtspunkt der Mitbestimmung und Interessenorientierung
    zusammengestellt werden. Schüler-innenvertretung wie auch einzelne
    Schüler-innen müssten somit in Planungs- und Organisationsprozesse mit

    einbezogen werden.
  • Für Angebote im Schulgebäude sollten eigene,

    nicht durch Schule belegte Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die

    frei gestaltbar sind.
  • Außerschulische Lern- und Begegnungsorte

    sollten genutzt werden, denn nicht alle wünschenswerten Lernleistungen
    sind an ein und demselben Ort möglich. Zudem ist Verbindlichkeit unter

    Vorgabe der Freiwilligkeit auch außerhalb von Schulräumen zu erreichen.
  • Eine

    Flexibilisierung der schulischen Zeitschienen und Zeitvorgaben wäre
    sinnvoll und erstrebenswert, um prozessgeleitete Bildungsprozesse
    initiieren zu können. Weitergedacht kann in diesem Kontext auch die
    notwendige Kooperation von Schule und Jugendverbandsarbeit eine neue
    Dimension gewinnen: Verzahnung formeller und nicht-formeller
    Bildungsprozesse und damit Initiierung interessengeleiteter

    Bildungsprozesse jenseits von schulischer Notenbewertung.

2.1.3 Qualitätsentwicklung / Evaluation – Fortbildung

  • Die Sicherung der Qualität der Angebote setzt eine gemeinsam

    durchgeführte Evaluation der Angebotsdurchführung voraus. Dabei sollten
    Methoden zum Einsatz kommen, die auch die Angebotsnutzer-innen

    einbeziehen.
  • Die Vorbereitung einer Kooperation sollte auf

    jeden Fall in die unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen,
    rechtlichen Regelungen, Arbeitsweisen, Schwerpunktsetzungen etc.
    einführen, um eventuelle Missverständnisse während der
    Angebotsentwicklung und -durchführung auszuschließen. Eine
    Weiterbildung in Form von gemeinsamen Fortbildungen von Lehrkräften und
    haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter-inne-n der Jugendverbandsarbeit

    ist erstrebenswert. 

Ergänzend zu den Bausteinen der AG Bildung des Landesjugendrings

Niedersachsen gibt es auch Positionspapiere von einzelnen

Mitgliedsverbänden (beispielhaft das des BDKJ Niedersachsen, das ebenfalls im Rahmen des MK-Workshops ausgehändigt wird).

2.2 Umsetzung

2.2.1 Organisation / Räume – Zeiten – Orte / Ressourcenausstattung und -qualität

  • Programme bzw. Wahlangebote für die Schüler-innen müssten unter

    dem Gesichtspunkt der Mitbestimmung und Interessenorientierung
    zusammengestellt werden. Schüler-innenvertretung wie auch einzelne
    Schüler-innen müssten somit in Planungs- und Organisationsprozesse mit

    einbezogen werden.
  • Für Angebote im Schulgebäude sollten eigene,

    nicht durch Schule belegte Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die

    frei gestaltbar sind.
  • Außerschulische Lern- und Begegnungsorte

    sollten genutzt werden, denn nicht alle wünschenswerten Lernleistungen
    sind an ein und demselben Ort möglich. Zudem ist Verbindlichkeit unter

    Vorgabe der Freiwilligkeit auch außerhalb von Schulräumen zu erreichen.
  • Eine

    Flexibilisierung der schulischen Zeitschienen und Zeitvorgaben wäre
    sinnvoll und erstrebenswert, um prozessgeleitete Bildungsprozesse
    initiieren zu können. Weitergedacht kann in diesem Kontext auch die
    notwendige Kooperation von Schule und Jugendverbandsarbeit eine neue
    Dimension gewinnen: Verzahnung formeller und nicht-formeller
    Bildungsprozesse und damit Initiierung interessengeleiteter

    Bildungsprozesse jenseits von schulischer Notenbewertung.

2.2.2 Qualitätsentwicklung / Evaluation – Fortbildung

  • Die Sicherung der Qualität der Angebote setzt eine gemeinsam

    durchgeführte Evaluation der Angebotsdurchführung voraus. Dabei sollten
    Methoden zum Einsatz kommen, die auch die Angebotsnutzer-innen

    einbeziehen.
  • Die Vorbereitung einer Kooperation sollte auf

    jeden Fall in die unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen,
    rechtlichen Regelungen, Arbeitsweisen, Schwerpunktsetzungen etc.
    einführen, um eventuelle Missverständnisse während der
    Angebotsentwicklung und -durchführung auszuschließen. Eine
    Weiterbildung in Form von gemeinsamen Fortbildungen von Lehrkräften und
    haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter-inne-n der Jugendverbandsarbeit

    ist erstrebenswert.

Geändert am 12.11.2007 15:12 von Jugendserver Niedersachsen

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