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Inhaltliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen für die Kooperation von Jugendverbandsarbeit und Schule
Handeln, Selbstorganisation (gerade auch der Lernprozesse) sowie
ehrenamtliches Engagement sind Grundlage und Selbstverständnis
engagieren sich im Kontext von Kooperation mit Schule auf dieser
Grundlage und mit diesem Selbstverständnis. Aus Sicht der
Jugendverbände geht es bei diesem Engagement um die Interessen der
Schülerinnen und Schüler, der Kinder und Jugendlichen. Es geht um
vorrangig ehrenamtlichen Strukturen muss gewährt und erhalten bleiben
partnerschaftliche Zusammenarbeit bedarf der gegenseitigen Anerkennung
und Achtung der jeweils unterschiedlichen Aufgaben und Leistungen im
Bildungsbereich (formelle Bildung/informelle Bildung) wie auch der sehr
unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, auf denen sich die
Partner-innen bewegen und handeln. Vorgaben für die Vertragsgestaltung
sollten deshalb so gestaltet sein, dass das institutionelle
Ungleichgewicht in der Kooperation nicht negativ zum Tragen kommt, d.h.
die gleichberechtigte Gestaltung der Kooperation muss gewährleistet
bleiben auch und gerade dort, wo in erster Linie ehrenamtliche Kräfte
tätig werden. Die Frage der Ressourcen (personell, materiell etc.)
sollte von den Kooperationspartner-inne-n vor Ort ausgehandelt werden
können, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Möglichkeiten und
Engagements bedarf der Absicherung von Strukturen, wie sie durch und
sich die Zusammenarbeit zwischen Jugendverbandsarbeit und Schule
etablieren soll (und will), dann bedarf dies perspektivisch auch einer
anderen Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien (Kultusministerium
MK/Sozialministerium MS) sowie auch der anderen Partner-innen auf den
unterschiedlichen Ebenen. Dieses (»neue«) Arbeitsfeld wäre dann
entsprechend auch in die Jugendhilfeplanung zu integrieren und mit
verlässliche Kooperationskultur ist auf beiden Seiten zu entwickeln und
personell/finanziell abzusichern (personelle Verlässlichkeit). In
Schulen müssten analog dieses Settings Lehrer-innen mit entsprechendem
Aufgabenfeld und Zeitbudget zur Verfügung stehen; Gleiches gilt für
von Jugendverbandsarbeit in schulische Entwicklungs- und
Diskussionsprozesse, die die Kooperation betreffen, sollte
gewährleistet werden. Dies gilt selbstverständlich auch umgekehrt.
Inhaltlich und organisatorisch müssten sich entsprechend beide
Partner-innen öffnen (z.B. in Schulkonferenzen bzw. Planungsgremien von
dem Gesichtspunkt der Mitbestimmung und Interessenorientierung
zusammengestellt werden. Schüler-innenvertretung wie auch einzelne
Schüler-innen müssten somit in Planungs- und Organisationsprozesse mit
nicht durch Schule belegte Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die
sollten genutzt werden, denn nicht alle wünschenswerten Lernleistungen
sind an ein und demselben Ort möglich. Zudem ist Verbindlichkeit unter
Flexibilisierung der schulischen Zeitschienen und Zeitvorgaben wäre
sinnvoll und erstrebenswert, um prozessgeleitete Bildungsprozesse
initiieren zu können. Weitergedacht kann in diesem Kontext auch die
notwendige Kooperation von Schule und Jugendverbandsarbeit eine neue
Dimension gewinnen: Verzahnung formeller und nicht-formeller
Bildungsprozesse und damit Initiierung interessengeleiteter
durchgeführte Evaluation der Angebotsdurchführung voraus. Dabei sollten
Methoden zum Einsatz kommen, die auch die Angebotsnutzer-innen
jeden Fall in die unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen,
rechtlichen Regelungen, Arbeitsweisen, Schwerpunktsetzungen etc.
einführen, um eventuelle Missverständnisse während der
Angebotsentwicklung und -durchführung auszuschließen. Eine
Weiterbildung in Form von gemeinsamen Fortbildungen von Lehrkräften und
haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter-inne-n der Jugendverbandsarbeit
Ergänzend zu den Bausteinen der AG Bildung des Landesjugendrings
Niedersachsen gibt es auch Positionspapiere von einzelnen
Mitgliedsverbänden (beispielhaft das des BDKJ Niedersachsen, das ebenfalls im Rahmen des MK-Workshops ausgehändigt wird).
dem Gesichtspunkt der Mitbestimmung und Interessenorientierung
zusammengestellt werden. Schüler-innenvertretung wie auch einzelne
Schüler-innen müssten somit in Planungs- und Organisationsprozesse mit
nicht durch Schule belegte Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die
sollten genutzt werden, denn nicht alle wünschenswerten Lernleistungen
sind an ein und demselben Ort möglich. Zudem ist Verbindlichkeit unter
Flexibilisierung der schulischen Zeitschienen und Zeitvorgaben wäre
sinnvoll und erstrebenswert, um prozessgeleitete Bildungsprozesse
initiieren zu können. Weitergedacht kann in diesem Kontext auch die
notwendige Kooperation von Schule und Jugendverbandsarbeit eine neue
Dimension gewinnen: Verzahnung formeller und nicht-formeller
Bildungsprozesse und damit Initiierung interessengeleiteter
durchgeführte Evaluation der Angebotsdurchführung voraus. Dabei sollten
Methoden zum Einsatz kommen, die auch die Angebotsnutzer-innen
jeden Fall in die unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen,
rechtlichen Regelungen, Arbeitsweisen, Schwerpunktsetzungen etc.
einführen, um eventuelle Missverständnisse während der
Angebotsentwicklung und -durchführung auszuschließen. Eine
Weiterbildung in Form von gemeinsamen Fortbildungen von Lehrkräften und
haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter-inne-n der Jugendverbandsarbeit
Geändert am 12.11.2007 15:12 von Jugendserver Niedersachsen