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Inhaltsverzeichnis

1 Juleica Rechtsschutz

2 Allgemeines

Das Jugendversicherungsmodell der Bernhard-Assekuranz, das diese gemeinsam mit den Landesjugendringen entwickelt hat, wurde nun um einen weiteren Baustein ergänzt: Eine Rechtsschutzversicherung speziell für Jugendleiter-innen. Diese Versicherung übernimmt Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, die auf Jugendleiter-innen zukommen können, wenn sie in Ausübung des Ehrenamtes selber einen Schaden erleiden oder gegen sie Ansprüche geltend gemacht werden. Übrigens: Wenn der Träger diese Versicherung für alle Ehrenamtlichen abschließt, gibt\'s einen Rabatt.

3 Zielgruppe

Im Versicherungsbereich wurde nunmehr erstmalig ein günstiger Spezial-Rechtsschutz für Jugendleiter/innen geschaffen, der in dieser Form einmalig ist. Der Spezial-Rechtsschutz für Jugendleiter/innen ist wichtig:

  • wenn Jugendleiter/innen während ihrer Tätigkeit persönlich geschädigt werden (Schadenersatz-Rechtsschutz);
  • oder durch ihr vermeintliches Fehlverhalten ein Dritter geschädigt wird (Straf-Rechtsschutz).

Das finanzielle Risiko des Rechtsstreites (Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Tätigkeit im Ehrenamt, unabhängig von der Organisation, in der diese stattfindet.

Durch Konzentration auf diese Kernbereiche konnte eine äußerst günstige Prämie erreicht werden. Sie beträgt € 10,00 je Jugendleiter-in und pro angefangenem Versicherungsjahr. Für Vereine gibt es Rabattmöglichkeiten. Jugendleiter/innen können bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Schäden verursachen, aber auch selbst erleiden. In Zusammenarbeit mit den Landesjugendringen hat die BERNHARD Assekuranzmakler GmbH International einen speziellen Versicherungsschutz mit besonders günstigen Prämien für Jugendleiter/innen entwickelt.

4 Fürsorgepflicht

Warum brauchen Jugendleiter/innen in Vereinen diesen speziellen Rechtsschutz?

Die Absicherung von Jugendleitern/innen durch die Vereine für zivil-/strafrechtliche Konsequenzen ihrer Tätigkeit ist ein Teil der Fürsorgepflicht des Vereins. Nachdem ehrenamtliche Mitarbeiter für den Verein sehr wichtig sind, sollten sich diese ohne Bedenken ihrer wichtigen Aufgabe widmen können.

5 Leistungen

Rechtsschutz für Jugendleiter/innen in Ausübung ihrer Tätigkeit im Ehrenamt (§ 25 ARB 2000/2) für die Übernahme von Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.

Versicherungssummen:

  • innerhalb Europas bis zu 300.000 Euro je Rechtsschutzfall
  • außerhalb Europas bis zu 50.000 Euro je Rechtsschutzfall
  • bis zu 100.000 Euro für Strafkautionen als zinsloses Darlehen 

Umfang:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a ARB)
  • Straf-Rechtsschutz (§ 2i ARB)

6 Links

Bernhard Assekuranzmakler GmbH, International
Mühlweg 2B
D-82054 Sauerlach/München
Tel.: 08104-89 16 28
Fax: 08104-89 17 35
Internet: https://www.bernhard-assekuranz.com/de/juleica.php
E-Mail: jugend{auf}bernhard-assekuranz{punkt}com


Geändert am 02.02.2017 15:50 von Joscha Benkowitz

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