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Inhaltsverzeichnis

1 Rassismus

1.1 Rechtsextremismus     

"Rechtsextremistische Ideologieansätze erwachsen aus den beiden Wurzeln Nationalismus und Rassismus. Sie sind von der Vorstellung geprägt, dass die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation oder Rasse die größte Bedeutung für das Individuum besitzt. Ihr sind alle anderen Interessen und Werte, auch die Menschen- und Bürgerrechte, untergeordnet.

Rechtsextremisten propagieren ein politisches System, in dem als angeblich natürliche Ordnung Staat und Volk in einer Einheit verschmelzen ("Ideologie der Volksgemeinschaft"). Tatsächlich läuft dies auf ein antipluralistisches System hinaus, das für demokratische Entscheidungsprozesse keinen Raum lässt. Zwar ist der
Rechtsextremismus in Deutschland nicht ideologisch homogen. Eine Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit und eine gegen den Gleichheitsgrundsatz gerichtete Fremdenfeindlichkeit sind allerdings bei allen Rechtsextremisten festzustellen.

Auch hinsichtlich seines Erscheinungsbildes stellt der Rechtsextremismus kein einheitliches, geschlossenes Phänomen dar. Er artikuliert sich in unterschiedlichen Formen, insbesondere in einer jugendlichen Subkultur gewaltbereiter rechtsextremistischer Skinheads, in neonazistischen Gruppierungen, die einen totalitären Staat propagieren, in Parteien, die auch über die Beteiligung an Wahlen politischen Einfluss erreichen wollen, im Schrifttum rechtsextremistischer Autoren und Verlage, die intellektuell oder propagandistisch agitieren.

Die verfassungsfeindliche, zumeist menschenverachtende Ideologie entlädt sich in rechtsextremistischen, insbesondere fremdenfeindlichen Straftaten, die sich gegen Minderheiten allein wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit richten.

Zur Eindämmung der rechtsextremistischen Gewalttaten und zur Verhinderung strafbarer rechtsextremistischer Propagandaaktivitäten wurde eine Vielzahl staatlicher Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus ergriffen (insbesondere Vereins- und Versammlungsverbote). Seit Ende 1992 erfolgten 24 Verbote rechtsextremistischer Organisationen durch das Bundesministerium des Innern bzw. durch Innenministerien/-senate der Länder."
Quelle:
Bundesamt für Verfassungsschutz

1.2 Rassismus

"Rassismus der, Gesamtheit der Theorien und politischen Lehren, die versuchen, kulturelle Fähigkeiten und Entwicklungslinien der menschlichen Geschichte nicht auf politische und soziale, sondern auf biologisch-anthropologische Ursachen zurückzuführen; im engeren Sinn alle Lehren, die aus solchen Zusammenhängen eine Über- beziehungsweise Unterlegenheit einer menschlichen »Rasse« gegenüber einer anderen behaupten, um Herrschaftsverhältnisse zu rechtfertigen und/oder Menschen für objektiv andere (z. B. politische oder wirtschaftliche) Interessen zu mobilisieren. Der Rassismus liefert innenpolitisch die Begründung für Diskriminierung, Unterprivilegierung oder Unterdrückung ethnischer Gruppen (oft Minderheiten), die als Vertreter anderer Rassen bezeichnet werden. Außenpolitisch wird der Rassismus zur Rechtfertigung von Imperialismus und Kolonialismus herangezogen."
Quelle:
Meyers Lexikon

"Rassismus bezeichnet eine Ideologie, die Menschen aufgrund physiognomischer oder kultureller Eigenarten oder aufgrund ihrer ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit in angeblich naturgegebene Gruppen - so genannte Rassen - einteilt und diese hierarchisiert. Menschen werden nicht als Individuen, sondern als Mitglieder solcher pseudoverwandtschaftlicher Gruppen mit kollektiven, weitgehend als unveränderbar betrachteten Eigenschaften beurteilt und behandelt. Der klassische Rassismus beruhte auf der fälschlichen Annahme, die Menschheit lasse sich in genetisch voneinander unterschiedliche "Rassen" mit unterschiedlichen psychischen Eigenschaften unterteilen. Er diente der Rechtfertigung des Kolonialismus, der Sklaverei, der Verbrechen der Nazi oder des Apartheidregimes. Seit den 1960er-Jahren (Entkolonialisierung, Emanzipations- und Bürgerrechtsbewegung der Schwarzen in den USA) wird Rassismus vielfach auch für direkte, indirekte, institutionelle und strukturelle rassische Diskriminierung verwendet. Es ist aber sinnvoll, auf der Handlungsebene rassische Diskriminierung sowohl von Rassismus als Ideologie wie auch von anderen Formen der Diskriminierung abzugrenzen. Rassendiskriminierung ist jede Praxis, die Menschen aufgrund physiognomischer Merkmale und/oder ethnischer Herkunft und/oder kultureller Merkmale (Sprache, Name) und/oder religiöser Zugehörigkeit Rechte vorenthält, sie ungerecht oder intolerant behandelt, demütigt, beleidigt, bedroht oder an Leib und Leben gefährdet. Rassendiskriminierung kann, muss aber nicht ideologisch (Rassismus) begründet sein. An der Weltkonferenz gegen Rassismus und Intoleranz (2001) wurde insbesondere die Problematik der mehrfachen Diskriminierung ins Zentrum gerückt (etwa als schwarzer Muslim oder als Thailänderin mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung).

Seit 1995 (nach dem Beitritt zum Internationalen Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung) werden öffentliche Formen der Rassendiskriminierung in der Schweiz durch Artikel 261bis StGB als Offizialdelikt geahndet. Eine Regelung gegenüber rassistischer Diskriminierung im privaten Bereich (z.B. Arbeit, Wohnen), wie sie in der EU angestrebt und in Artikel 8 der Bundesverfassung postuliert wird, steht noch aus."
Quelle:
Wörterbuch der Sozialpolitik

1.3 Nationalismus

"Nationalismus [lateinisch] ist die Sammelbezeichnung für politische Ideen und Bewegungen, die die Grenzen von Nation und Staat zur Deckung bringen wollen. Nationalbewusstsein und Nationalismus sind geeignet, soziale Großgruppen zu integrieren und voneinander abzugrenzen, wobei der Nationalismus nach außen und nach innen militant auftreten kann; er ist Mittel verschiedener Bewegungen zur Ausbildung einer eigenen Nation. Der aggressive Nationalismus, der die eigene Nation absolut setzt (Chauvinismus) und damit die Existenz anderer Nationen bedroht, war besonders für die Zeit der beiden Weltkriege charakteristisch."
Quelle:
Meyers Lexikon

1.4 Antisemitismus

"Antisemitismus ist heute in dem allgemeinen Sprachgebrauch meist und häufig auch in der wissenschaftlichen Literatur eine Bezeichnung für ein breites Spektrum judenfeindlicher Ressentiments, ûußerungen und Taten. In einer engeren, der historischen Entstehung und ursprünglichen Wortbedeutung näher liegenden Auslegung des Begriffs ist Antisemitismus die moderne, seit dem 19. Jahrhundert verbreitete Form der Judenfeindlichkeit, die ihre generelle Abneigung gegen Juden nicht mehr überwiegend auf religiöse, sondern auf rassistische Vorurteile stützt. Er richtet sich nicht nur gegen die Menschen, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören, sondern auch gegen solche, die aufgrund ihrer Abstammung dem Judentum zugerechnet und von Antisemiten als Halb- oder Vierteljuden bezeichnet werden.

Wegen seiner von Vorurteilen geprägten Weltsicht gilt der Antisemitismus als Form der rassistischen Diskriminierung. In dem wissenschaftlichen Diskurs der vergangenen Jahre wird der Begriff dennoch zunehmend als ein eigenständiges Phänomen behandelt. Wichtigster Unterschied des Antisemitismus zu anderen rassistischen Projektionen ist, dass "den Juden" Macht und Einfluß zugeschrieben wird."
Quelle:
Knowledge Library

"Antisemitismus - das bedeutet im Volksmund vor allem: Feindschaft gegen Juden. Der Begriff wurde 1879 von dem Journalisten Wilhelm Marr geprägt. Mit antijüdischen Parolen hatte der deutschnationale Historiker Heinrich von Treitschke im gleichen Jahr den Berliner Antisemitismusstreit ausgelöst. Eine Gruppe von Politikern bekannte sich damals offen zu ihrer Feindschaft gegen Juden - sei sie religiös, ökonomisch oder «rassisch« motiviert.

Die Bezeichnung ist irreführend, da Antisemiten nicht die Angehörigen der semitischen Sprachfamilie (Bewohner Nordostafrikas und Vorderasiens) bekämpfen, sondern allein die Anhänger der jüdischen Religion und deren Nachkommen. Diese Menschen werden fälschlich als einheitliche "Rassengruppe" betrachtet, und die so konstruierte «jüdische Rasse« wird als minderwertig bezeichnet. Auf den Werken J. A. de Gobineaus, H. S. Chamberlains, R. Wagners fußend, erhielt der Antisemitismus durch E. Drumont, W. Marr, E. Dühring, T. Fritsch u. a. publizistisches und durch antisemitische Organisationen politisches Gewicht." Quelle: wissen.de

2 Wissenswertes

2.1 Zahlen

Politisch rechts motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund
"Dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität- rechts" wurden 18.142 (2005: 15.914) Straftaten, hiervon 12.629 (2005: 10.905) Propagandadelikte nach §§86, 86a StGB und 1.115 (2005: 1.034) Gewalttaten zugeordnet. In diesem Phänomenbereich wurden 17.597 (2005: 15.361) Straftaten mit extremistischem Hintergrund, darunter 1.047 (2005: 958) Gewalttaten erfasst. Damit stieg die Zahl der politisch rechts motivierten Straftaten mit extremistischem Hintergrund um 14,6 %, die der Gewalttaten um 9,3%.

Der Anteil der Gewalttaten an der Gesamtzahl der politisch rechts motivierten Straftaten mit extremistischem Hintergrund beträgt 6,0% (2005: 6,3%)."
Quelle: Verfassungsschutzbericht 2006

2.2 Was sind extremistische Bestrebungen?

Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrebungen alle auf ein Ziel gerichtete Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind demzufolge Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Die Gesinnung politisch Andersdenkender, die sich darin äußern kann, dass z.B. jemand mit Begeisterung kommunistische Literatur liest oder die Bundesregierung kritisiert, berührt den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden nicht.

2.3 Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch?

Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung - die freiheitliche demokratische Grundordnung - gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt.

2.4 Unter welchen Umständen können Parteien und Vereine verboten werden?

Nach Art. 21 GG sind Parteien "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden" verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungericht. Antragsberechtigt ist der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Bisher wurden 1952 die "Sozialistische Reichspartei (SRP)" und 1956 die "Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)" verboten.

Ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische "Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)" wurde am 18.03.2003 vom Bundesverfassungsgericht eingestellt.

Vereinsverbote sind nach Art. 9 GG möglich, wenn der Zweck oder Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Ein Vereinsverbot wird durch den Landes- bzw. Bundesinnenminister erlassen.
Quelle:
www.verfassungsschutz.de/de/FAQ/

3 Projekte

3.1 AG Bergen- Belsen im LJR

Link: Jugendarbeit in Bergen-Belsen

3.1.1 Hintergrund

Seit 1993 arbeiten niedersächsische Jugendverbände, die im Landesjugendring Niedersachsen e.V. organisiert sind, kontinuierlich auf dem Gelände des ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenenlagers und Konzentrationslagers Bergen-Belsen. Neben der Freilegung, der Erforschung, der Dokumentation, der Vermessung und der Sicherung von baulichen Resten des ehemaligen Lagers, geht es bei dieser Arbeit auch um die Neugestaltung ehemaliger Lagerteile.

In jedem Jahr finden 25-30 Maßnahmen der Jugendverbände in Bergen-Belsen statt. Die Angebote richten sich an Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren. Die Veranstaltungen werden frei ausgeschrieben oder mit bestehenden Gruppen, meist Schulklassen und Jugendgruppen, durchgeführt. Jährlich im Frühjahr organisieren die Jugendverbände gemeinsam das Internationale Jugend-Workcamp Bergen-Belsen.

Die enge Zusammenarbeit mit der Leitung der Gedenkstätte und dem niedersächsischen Kultusministerium ist Ausdruck des politischen Willens, Jugendarbeit in freier Trägerschaft und in Kooperation mit staatlichen und freien Schulen zu unterstützen. 

3.1.2 Idee

Für die Jugendorganisationen in Niedersachsen ist die aktive Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Das Lernen und aktive Gedenken an Orten der Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen spielt dabei eine besondere Rolle. Angesichts aktueller Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus gewinnt die Thematisierung von Kontinuitäten der Diskriminierung und Ausgrenzung zunehmend an Bedeutung. Die AG Jugendarbeit in Bergen-Belsen bietet darum interessierten Jugendlichen die Möglichkeit, sich über und am Gedenk- und Lernort Bergen-Belsen intensiv mit diesem zentralen Teil deutscher Geschichte zu beschäftigen.

Als historisches Lernen geht dieser pädagogische Ansatz von der Person der TeilnehmerInnen aus. Ziel ist es, einen Zugang zur Geschichte und zur Reflexion des Nationalsozialismus zu finden, der nach Konsequenzen der Gräueltaten von damals für die Gegenwart und Zukunft fragt.

Pädagogisch wird im Jugend-Workcamp ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Kognition, Emotion und Körperlichkeit sollen gleichermaßen angesprochen und, sich gegenseitig ergänzend, in den Lernprozess integriert werden. Die kognitive Ebene wird in erster Linie durch Archivarbeit, Zeitzeugen- und Expertengespräche, Filme und Diskussionen angesprochen. Das Erleben von Trauer, Entsetzen und Wut soll einen Ausgangspunkt für die Empathie mit den Opfern, eine Auseinandersetzung mit den Handlungen und Dispositionen der TäterInnen und eine Sensibilisierung gegenüber gegenwärtigem Rassismus und Diskriminierung schaffen. Die symbolhafte Bedeutung des Ortes, der direkte Kontakt zu Zeitzeugen, Filme und Dokumente sind Träger dieser Erfahrungsebenen.

Die Körperlichkeit spielt vor allem in der Arbeit im Gelände eine Rolle. Sie ermöglicht den TeilnehmerInnen meist eine Reihe neuer Erfahrungen: Im Umgang mit Werkzeugen, in der Erfahrung der eigenen körperlichen Kraft oder Schwäche, im Bewusstsein, einen historischen - und heute öffentlichen - Ort der deutschen Verbrechen und somit die Erinnerung an diese mitzugestalten. Gerade die körperliche Ebene bietet denjenigen Jugendlichen, deren Stärke oder Interesse nicht die intellektuelle Auseinandersetzung ist, Möglichkeiten, gleichberechtigt mitzuarbeiten. Auch das individuelle und gemeinsame Suchen nach angemessenen Formen des Umgangs mit dem Geschehen in Bergen-Belsen und des Gedenkens ist Teil des Workcamps.

Die Internationalität der Workcamps spielt eine besondere Rolle. TeilnehmerInnen aus Israel, Polen, Belarus, der Slowakei, den Niederlanden, Lithauen und Russland nehmen regelmäßig an den Camps teil. Sie bringen dabei die historisch-politischen und kulturellen Erfahrungen ihrer jeweiligen Länder mit dem Nationalsozialismus, mit Verfolgung, Besatzung, Vernichtung aber auch Kollaboration ein. Die unterschiedlichen nationalen Perspektiven und die damit verbundenen Sensibilitäten werden dabei deutlich.

Eine besondere Bedeutung hat auch der Dialog mit den wenigen noch lebenden Überlebenden von Bergen-Belsen. Wir leben in der »Zeit des Übergangs von der Erinnerung an Erlebtes zur Erinnerung an Mitgeteiltes«. Zeitzeugen sind gerade deshalb für Jugendliche lebendige Geschichte im heute. Die Erzählungen der Überlebenden ermöglichen den Jugendlichen in direkteren Kontakt zum Geschehenen zu treten. Die Möglichkeit der Begegnung gerade auch mit subjektiv erfahrener Geschichte muss Jugendlichen so lange und intensiv wie möglich zur Verfügung gestellt werden.

3.1.3 Ziele

Ziel des internationalen Jugend-Workcamps ist die Sicherung der Erinnerung an die deutschen Verbrechen und deren Opfer durch aktives Handeln Jugendlicher. Die Jugendlichen sollen über die symbolhafte Bedeutung des Ortes in die Lage versetzt werden, eigene Standpunkte zu diesem bestimmenden Teil deutscher Vergangenheit zu bilden und davon ausgehend lernen, eigene Prinzipien demokratischen Handelns zu vertreten.

Die internationale Zusammensetzung der teilnehmenden Jugendlichen ist ein sichtbares Zeichen der Solidarität gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Darum ist die Begegnung deutscher Jugendlicher mit Jugendlichen aus anderen, durch die Geschichte und Folgen des Zweiten Weltkrieges und der NS-Besatzung geprägten Ländern, von besonders großer Bedeutung. Es werden Fragen nach TäterInnen und Opfern, nach Verantwortung gestern und heute, nach Zivilcourage und Eigenverantwortlichkeit gestellt. Durch diese internationalen Begegnungen wird Vorurteilen entgegengewirkt und Verständnis füreinander entwickelt.

Die Zusammenkunft zwischen Zeitzeugen und Überlebenden und den TeilnehmerInnen des Workcamps soll zu einer intergenerativen Auseinandersetzung anregen und Fragen über den zukünftigen Umgang mit der Geschichte erörtern.
Die internationalen Jugendworkcamps haben in der jüngsten Vergangenheit für die Gedenkstätte Bergen-Belsen eine bedeutende Rolle gespielt. Bauliche Überreste des Lagers sind freigelegt und den BesucherInnen zugänglich gemacht worden, damit hat sich das Bild der Gedenkstätte maßgeblich verändert.

3.2 neXTnetz

3.2.1 F1-Mobiles Internetcafé

Umgestaltung eines Wohnwagens zu einem mobilen Internetcafé
In den ersten drei Projektmonaten wird der Wohnwagen zusammen mit Jugendlichen zum rollenden Internetcafé umgebaut. Danach steht der Wagen für die offene Jugendarbeit einer Gemeinde zur Verfügung. Zusätzlich wird mit dem Wohnwagen eine aufsuchende Jugendarbeit in Leer begonnen. Ebenso steht der Wagen für den Verleih an Träger der Jugendhilfe zur Verfügung.                    
Träger: Ev.-ref. Jugendarbeit im Synodalverband IV, Region: Leer

3.2.2 Workshop zum Thema "Rassismus" mit i-Themba

Beim Pfingstcamp hat i-Themba neben einem Konzert auch drei Workshops angeboten. In einem davon wurde das Thema "Rassismus" angesprochen. Zu Beginn sollten die Teilnehmer untereinander Fragen diskutieren und dabei ihre persönliche Sicht auf Rassismus darlegen. Dabei wurde eine kollektive Ablehnung des Rassismus schnell deutlich.

Danach, wurde die Großgruppe in Kleingruppen unterteilt. Jede Kleingruppe stellte eine «Rasse« dar, um das Prinzip der Apartheid zu verdeutlichen. Während die «Weißen« sich ihre Plätze aussuchen durften, viele Stühle übrig hatten und die «Schwarzen« deren Stühle tragen mussten, war es diesen «Schwarzen« nicht erlaubt, auf Stühlen zu sitzen - sie mussten auf dem Boden Platz nehmen.
Weiterhin haben die Teilnehmer, deren Interesse äußerst hoch war, mit den Leuten von i-Themba über Fragen zum Rassismus diskutiert. Dennoch handelte es sich hierbei keinesfalls um eine rein theoretische Diskussion, da vieles an konkreten Beispielen erklärt wurde.

Zusätzlich bekamen die Teilnehmer noch landeskundliche Informationen über Südafrika, so dass alle den Workshop mit mehr Wissen und einem Lächeln verließen.

3.3 Schritte gegen Tritte

Link: Schritte gegen Tritte

4 Publikationen

4.1 Arbeitshilfe Rechtsextremismus

Hrsg: Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ),
Titel: Farbe bekennen! Rechtsextremismus und was man dagegen tun kann
Aus dem Inhaltsverzeichnis:

  • Was heißt eigentlich Rechtsextremismus?
  • Welche Organisationsformen und Ziele rechtsextremer Gruppierungen gibt es?
  • Welche Bedeutung hat Musik für die rechtsextremistische Szene?
  • Wie verbreitet sich rechtsextremistisches Gedankengut?
  • Welche Symbole der rechten Szene gibt es?
  • Wer ist besonders empfänglich für rechtsradikales oder auch rechts-extremes Gedankengut?
  • Umgang mit Stammtischparolen
  • Hinweise zum Umgang mit rechtsextremen Gruppierungen und ihren Strategien
  • Abschluss und Hinweise zur Handhabung des Praxisteils
  • Häufig gestellte Fragen
  • Literaturliste und weiterführende Materialien 

In Ergänzung findet sich der Praxisteil auf CD-Rom - und kann beim BDKJ in Vechta angefordert werden.

Die Internetseite www.bdkj-lvoldenburg.de informiert über aktuelle Veranstaltungen zum Thema.

4.1.1 Download

Über diesen Link kann die Arbeitshilfe Rechtsextremismus als PDF (756 KB) herunter geladen werden.

5 Weblinks

www.suedniedersachsengegenrechts.de
Das Informationsportal gegen Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit in der Region Südniedersachsen.

www.arug.de
Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt

www.drehscheibe.org/leitfaden.html
Online-Lexikon Ausländer, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus

de.wikipedia.org/wiki/Rassismus
Definition in Wikipedia

www.bpb.de/wissen/04533837686809612704313150200958,0,0,Extremismus.html
Bundeszentrale für politische Bildung; Handworterbuch des politischen Systemes der Bundesrepublik Deutschland

www.jugendstiftung-civitas.org/content/arbeitsmaterialien.htm
CIVITAS - Initiative gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern; Arbeitsmaterialien und Fachliteratur

www.politik-digital.de/edemocracy/extremismus/index.shtml
Politik Digital; Rechtsextremismus im Netz

www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php
Deutsches Jugendinstitut, Projektbeschreibung  Entimon

www.entimon.de
Das Programm entimon ist Teil des Aktionsprogramms der Bundesregierung "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus".

www.ida-nrw.de/html/Frechtsext.htm
Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen

www.politische-bildung-brandenburg.de/extrem/index.htm
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=4732.html
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Aktionsprogramm "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus"

www.endstation-rechts.de
Endstation Rechts ist ein Projekt der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Mecklenburg-Vorpommern.


Geändert am 30.11.2014 21:41 von Jugendserver Niedersachsen

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