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Auf ihrer Tagung vom 5. 7. Juni 2009 hat die Landesjugendkammer Verhaltensregeln zur Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche (Grundlage 72 a SGB VIII Kindeswohlgefährdung) beschlossen.
Das Thema Kindeswohlgefährdung muss in Zukunft verbindliches Rechtsthema der Juleica-Ausbildung sein und die in der Evangelischen Jugend tätigen Jugendgruppenleiterinnen und -leiter erhalten die Verhaltensregeln in Druckform und unterschreiben die Selbstverpflichtungserklärung.
Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:
Für die aktuellen Sommerfreizeiten etc. wird empfohlen, den Jugendleiterinnen und Jugendleitern die Verhaltensregeln und den Hintergrund (§ 8a SGB VIII) zu erklären und sie die Selbstverpflichtung unterschreiben zu lassen.