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Zum einen berichteten Britta Wagener, Johanna Borris und Florian Hübner (Ev. Jugend Schöppenstedt) von einer internationalen Jugendbegegnung in Malawi, einem der kleinsten und ärmsten Staaten Afrikas. Neben vielen visuellen Eindrücken von der vierwöchigen Begegnung verstanden es die drei TeilnehmerInnen der achtköpfigen Gruppe eindrücklich ihre Erfahrungen und auch Grenzen zu schildern. Die anfänglichen Berührungsängste mit der Kultur haben sich im Zusammensein mit den Menschen schnell lösen können. Auch wenn beispielsweise der Umgang von Männern untereinander und von Männer zu Frauen und umgekehrt in der jeweiligen Unterschiedlichkeit immer wieder zu respektieren waren. Bei der gemeinsamen Grundsteinlegung einer Kirche gab es zum Beispiel die klare, unauflösliche Festlegung, dass Frauen keine Steine vermauern dürfen. Eine deutsche Teilnehmerin hatte die Möglichkeit »einen Stein« zu setzen, der anschließend durch einen einheimischen Mann wieder gelöst und erneut in die Mauer gesetzt wurde. Besonders beeindruckt hat die Gruppe die Gelassenheit, die einfache Lebensweise, die Herzlichkeit und der tiefe Glaube der Malawier. Für das kommende Jahr ist eine Rückbegegnung in Deutschland vorgesehen, für die die Gruppe noch finanzielle Unterstützung benötigt. Sie steht für auch für Informationsabende vor Ort zur Verfügung. Weitere Infos gibt es bei der Evangelischen Jugend Propstei Schöppenstedt unter: 05332/ 968052 oder www.evj-schoeppenstedt.de&;
Weblog Malawi - Schöppenstedt (externer Link)
Die aejn-Delegiertenversammlung wird sich in einer der nächsten Sitzung grundsätzlich mit Internationalen Jugendbegegnungen beschäftigen.
Zum anderen referierte Karin Meier, Referentin für Kinder und Jugendschararbeit aus dem Landesjugendpfarramt Hannover, über § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) mit dem besonderen Augenmerk auf die Aufgaben und Anforderungen an die Jugendverbände. Seit dem Herbst 2005 gilt mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (Kick) die Erweiterung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), die vor allem dem Schutz des Kindeswohls dienen soll. Karin Meier stellte dabei den Kinderschutz als Kooperationsaufgabe vor, legte eine mögliche Checkliste für eine gelingende Kooperation dar und stellte einen Handlungsplan zur Diskussion: Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen, Verstehen-Beurteilen-Absichern. Dabei war immer auch die Frage im Fokus ob und wie ein »Handeln« aussehen und in welcher Weise eine Kooperation mit einer »Fachkraft« erfolgen kann. Neben der Form des »Elterngesprächs« wurden »Hilfemaßnahmen« erörtert und das Ziel einer internen Regelung zum § 8a SGB VIII benannt: »Ziel der Regelung ist die fachgerechte Wahrnehmung des Schutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe in der Evangelischen Jugend auf der Basis gegenseitiger Achtung im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Eltern.« Das mit vielen praktischen Beispielen aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen angereicherte Referat verdeutliche die Notwendigkeit, dass sich Hauptberufliche und Ehrenamtliche in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit der Thematik auseinandersetzen müssen, um entsprechend reagieren und handeln zu können. In der Diskussion ist für Ehrenamtliche eine »Selbstverpflichtung« auf freiwilliger Basis. Für Hauptberufliche in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig.
Die aejn-Delegiertenversammlung beschäftigte sich außerdem mit dem Online-Verfahren der neuen JugendleiterInnencard und der bevorstehenden Vollversammlung des Landesjugendringes Niedersachsen.