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Für Hauptberufliche in der Arbeit Kindern und Jugendlichen der hannoverschen Landeskirche, die auf der Kirchenkreisebene als Kreisjugendwart/in arbeiten und für die Mitgliedsverbände der aejn konnte mit Björn Bertram vom Landesjugendring Niedersachsen ein Schulungstermin verabredet werden, der Gelegenheit bot, das JuLeiCa-Online Antragsverfahren aus der Perspektive von Antragstellern und aus Trägersicht zu erleben.
Björn gab einen Überblick zu den Grundzügen der Online-Erfassung, stellte die Trägererfassung vor, benannte weiteren Handlungsbedarf und gab Informationen zu der Imagekampagne der JuLeiCa in Niedersachsen. Gibt es z.T. kleinere technische Probleme ist das Hauptproblem aus der Perspektive der Antrag stellenden Jugendlichen, dass sie die "richtige" Evangelische Jugend, den richtigen Verband eigener Prägung häufig nicht im Klappmenue auf http://www.juleica.de finden. Dies liegt daran, dass die örtlichen Gruppen durch die Kirchenkreisjugenddienste oder Regionalbüros zu großen Teilen nicht eingerichtet worden sind. Die Möglichkeit, dass die KreisjugendwartInnen im Bereich der hannoverschen Landeskirche mit Administrationsrechten zum "Anlegen eines örtlichen freien Trägers durch einen freien Träger auf der Kreisebene" ausgestattet werden können, ist bis jetzt beispielsweise von "nur" 25 % der KKJDs umgesetzt und genutzt worden.
Seit Beginn der Pilotphase am 1. April wurden in Niedersachsen mehr als 3.000 JuLeiCas online erfasst, von den freien bzw. öffentlichen Trägern bearbeitet und z. T. durch die Druckerei ausgeliefert. Der Erprobungszeitraum, der bis zum läuft, löst das Antragsverfahren »per Papier« komplett ab, so dass dann niedersachsenweit ausschließlich die Beantragung der JuLeiCa online erfolgen wird.
Die JuLeiCa bürgt für Qualität: JedeR JuLeiCa-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 50 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die BetreuerInnen die JuLeiCa besitzen. Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die JuLeiCa beantragen,
Sie erhalten die JuLeiCa über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt.