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Keine Führungszeugnispflicht für JugendleiterInnen

Es gibt keine Verpflichtung für JugendleiterInnen, z.B. bei der Beantragung der Juleica ein Führungszeugnis vorzulegen! Juleica.de weist darauf hin, dass die Medienberichte der letzten Tage, die dies behaupten, nicht zutreffen.


Wer in den letzten Wochen die Nachrichten verfolgt hat, kam um ein Thema nicht herum: Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bzw. sexualisierte Gewalt an den Schutzbefohlenen durch pädagogische Fachkräfte und Priester war fast täglich ein Thema in den Nachrichtensendungen, Zeitungen und auf den Webseiten.

Die plötzliche Brisanz des Themas hat auch auf Seiten der PolitikerInnen hektische Reaktionen ausgelöst. So gab es kürzlich einen "Runden Tisch" mit VertreterInneN verschiedener Organisationen, um solche Überfälle zukünftig möglichst auszuschließen und Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

Zurzeit wird geprüft, ob nicht von allen Menschen, die ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein Führungszeugnis verlangt werden sollte – jedeR von euch müsste, wenn diese Pläne umgesetzt werden, also zukünftig ein solches Führungszeugnis vorlegen. 

Die Jugendverbände in Deutschland begrüßen es, dass weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention sexualisierter Gewalt auch in der Kinder- und Jugendarbeit vereinbart werden sollen. Die Jugendverbände wollen ihre Erfahrung hier aktiv einbringen. Bereits vorhandene, umfassende Präventionskonzepte müssen aufgegriffen und ihre Verbreitung, ihre breite Umsetzung und Weiterentwicklung unterstützt werden. 

Deshalb wurde das Thema »Kindesschutz« u.a. auch mit der Neufassung der Ausbildungsstandards für die Juleica im vergangenen Jahr als Ausbildungsinhalt verankert. 

Die jahrelange Erfahrung mit diesem Thema zeigt aber auch: Einzelne, ggf. medienträchtige oder symbolische Maßnahmen zur Verbesserung des Kindesschutzes unausgereift umzusetzen, nützt auch den Kindern und Jugendlichen nicht!

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) fordert daher ein stimmiges Gesamtkonzept für die Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden, das unverzichtbare Kernbausteine enthalten muss. Jugendverbände und Jugendringe erproben diese Bausteine zum Teil schon seit Jahren. Sie zeigen, wie Prävention sexualisierter Gewalt möglich ist – zum Beispiel im Projekt »PräTect«.

Der DBJR macht in seiner Stellungnahme außerdem deutlich, dass verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen in der Jugendverbandsarbeit kein geeignetes Mittel der Prävention sind. Solche Führungszeugnisse würden nur dazu verleiten, dass sich die Träger, für die JugendleiterInnen im Einsatz sind, in ggf. trügerischer Sicherheit wiegen, wenn im Führungszeugnis keine Einträge vorhanden sind, und dass sich eine Führungszeugnispflicht negativ auf die Bereitschaft von jungen Menschen auswirkt, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Deshalb: Prävention und Sensibilisierung statt formaler Kontrolle!

Wir hoffen, dass sich die Position der Jugendverbände in der weiteren Diskussion durchsetzt und werden euch in den nächsten Newslettern über wichtige Ergebnisse der Diskussion informieren. 

Bis dahin gilt: Noch gibt es keine Verpflichtung für JugendleiterInnen, z.B. bei der Beantragung der Juleica ein Führungszeugnis vorzulegen! 

Die Medienberichte der letzten Tage, wonach es eine Führungszeugnispflicht für alle Ehrenamtlichen gibt, sind in soweit nicht zutreffend!

Die Jugendverbände und Jugendringe werden sich dafür einsetzen, dass es auch zukünftig keine Führungszeugnispflicht für JugendleiterInnen gibt! 

Weitere Informationen dazu findest du auf www.dbjr.de

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