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Trotzdem ist es wichtig, dass sich die Träger der freien Jugendhilfe vor Ort jetzt schon mit den Jobcentern in den Kommunen in Verbindung setzen. Bisher sind nämlich vielerorts nur Musikschulen und Sportvereine als Verhandlungspartner angedacht.
Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht eine gezielte Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten (nicht nur Leistungsbeziehende!) vor.
Angedacht ist ein zweischrittiges Gutscheinsystem:
"Unbürokratisch" bedeutet in diesem Fall, dass es für die tatsächliche Umsetzung zwischen Trägern, Jobcentern und AntragsstellerInnen keine einheitliche Regelung gibt.
Der Betrag zur Teilhabe ist momentan mit 10,- pro Kind pro Monat angedacht. Es ist nicht geklärt, ob dieser Betrag monatlich abgerufen werden muss oder angesammelt und einmalig ausgezahlt werden kann, z.B. zur Teilnahme an einer Freizeit.
Für "Hartz IV-EmpfängerInnen" ist jedoch problematisch, dass die Leistungen von SGB II nur für jeweils 6 Monate bewilligt werden. Das würde als Einmalzahlung einem Betrag von höchstens 60,- entsprechen.
Das BMAS schreibt:
"Ergänzend zu den Regelleistungen bekommen Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket als Sachleistung. Jedes Kind erhält Zugang zu einem Verein in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, zu Ferienfreizeiten und außerschulische Bildung mit einem Jahresbeitrag bis zu 120 Euro (Budget monatlich 10 Euro), Schulmaterial im Gegenwert von 100 Euro im Schuljahr (70 Euro zu Jahresbeginn, 30 Euro zum Schulhalbjahr) und einen Zuschuss zu Schul- und Kitaausflügen von 30 Euro im Jahr" (Quelle: Homepage des BMAS, link s.u.).
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem die Berechnung der Regelsätze für Kinder für unzulässig erklärt: "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen". Bisher wurde der Bedarf eines Kindes je nach Alter anteilig am Bedarf eines/einer Erwachsenen berechnet. Das Bundesministerium hat darauf mit einer scheinbar bedarfsgerechten Neuerfassung reagiert. Allerdings wird der Regelsatz für Kinder und Jugendliche weiterhin nicht nach ihrem tatsächlichen Bedarf berechnet, sondern anhand eines vom BMAS errechneten Schlüssels, der den finanziellen Bedarf einer Familie auf die einzelnen Familienmitglieder umrechnet.
Das BMAS hat demnach festgestellt, dass der Bedarf von Kindern nach der EVS (Einkommens- und Verbrauchsstatistik) sogar unter dem bisher veranschlagten Regelsatz liegen soll und rühmt sich mit der politischen Entscheidung, trotzdem keine Senkung der Regelsätze vorzunehmen. Diese Großzügigkeit ist angesichts der Realität von Kindern und Jugendlichen aus schwierigen finanziellen Verhältnissen zynisch.
Die nächste Verhandlungsrunde wird Mitte Februar stattfinden. Es ist vollkommen unklar, ob und wann das Bildungs- und Teilhabepaket verabschiedet wird und ob der Stichtag 1.1.2011 wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben bestehen bleibt.
Fazit:
Was auch immer kommen mag, aus Sicht der Evangelischen Jugendverbände geht das Bildungs- und Teilhabepaket an der Realität von Kindern und Jugendlichen vorbei. Statt der angekündigten unbürokratischen Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe wird ein komplexes System geschaffen, dass sowohl für die Leistungsbeziehenden, als auch für die Jugendverbände einen enormen Aufwand bedeutet.
Zudem sind die politischen Verhandlungen des Paketes von parteipolitischen Rivalitäten geprägt, während Kinder und Jugendliche aus finanziell schwierigen Verhältnissen weiterhin am Rande unserer Gesellschaft leben.