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Die Jugendarbeit in Niedersachsen hat langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit jungen Menschen mit Migrationsgeschichte und mit jungen Geflüchteten – neu ist jedoch die hohe Anzahl der gleichzeitig zu integrierenden jungen Menschen, die komplexe politische und kulturelle Situation in den Herkunftsländern und die Vielzahl der Herkunftsländer.
Im Nachfolgenden positioniert sich der Landesbeirat für Jugendarbeit speziell zu fünf Punkten, die aus seiner Sicht für die Jugendarbeit in Niedersachsen besondere Berücksichtigung finden müssen.
Es ist notwendig, vorhandene Netzwerke der Jugendarbeit nachhaltig zu sträken: Nur im Zusammenspiel der verschiedenen Träger kann und wird es gelingen, junge Geflüchtete an den Angeboten der Jugendarbeit teilhaben zu lassen und die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Träger bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Wichtig für diese Netzwerkstruktur ist, dass alle Akteure der Jugendarbeit, die Angebote nach §11 Abs. 3 SGB VIII anbieten, und Akteure der Flüchtlingshilfe mit einbezogen sind. Sowohl die öffentlichen als auch die freien Träger der Jugendarbeit müssen in die Lage versetzt werden, diese zusätzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können, ohne dass es zu Einschnitten in anderen Bereichen der Jugendarbeit oder der Jugendhilfe kommt.
Bei den Angeboten der Jugendarbeit gilt es, durch spezielle Angebote einen Raum zu bieten, in dem kulturellen Unterschiede für junge Menschen – sowohl für Mädchen/junge Frauen, als auch für Jungen/junge Männer – aufgegriffen werden. Bei den Angeboten sollten gesellschaftliche Selbstverständnisse und speziell das Rollenverständnis der Frau in Deutschland aufgegriffen werden. Gender- und geschlechtsspezifische Angebote bieten zudem nicht-heterosexuell orientierten Jugendlichen einen Schutzraum.
Junge Geflüchtete sind zwar eine besondere Zielgruppe, allerdings gelten gleiche Herausforderungen wie bei anderen Zielgruppen auch. Bei der Planung sollten sprachliche Fähigkeiten und kulturelle Unterschiede berücksichtigt und möglichst positiv genutzt werden.
Der Landesbeirat bestärkt an dieser Stelle die 2016 erschienene Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums dahingehend, dass die Kinder- und Jugendarbeit gefordert ist, Begegnungs- und Integrationsmöglichkeiten vorzuhalten und zu entwickeln und dass es dazu einer Stärkung und eines Ausbaus der bestehenden Angebote nach §11 SGB VIII bedarf (BJK, 2016). Die Konzepte der Jugendarbeit, insbesondere die der offenen Jugendarbeit, bieten eine schnelle Möglichkeit, sich der neue Zielgruppe zu öffnen. Hierbei gilt es, die räumlichen, finanziellen und personellen Ressourcen zu überprüfen und anzupassen, um den neuen Ansprüchen gerecht zu werden, damit sowohl die Arbeit mit den jungen Geflüchteten als auch mit den bisherigen Zielgruppen stattfinden kann.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Umsetzung der Verantwortung, die §1 SGB VIII mit sich bringt, alle Beteiligten aus der Jugendarbeit, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich, ob im Jugendverband oder im Jugendamt tätig, immer wieder vor Herausforderungen stellt. Hier gilt es, neue Qualifizierungsangebote für die Ehren- und Hauptamtlichen zu entwickeln und vorzuhalten. Dabei sollte zwischen Fortbildungen für Fachkräfte mit und ohne Vorerfahrungen unterschieden und den unterschiedlichen Bedarfen von Ehren- und Hauptamtlichen Rechnung getragen werden.
Im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Jugendarbeit in Niedersachsen ist es Aufgabe des Landes, die Jugendarbeit mit jungen Geflüchteten weiterzuentwickeln und gleichmäßig auszubauen. Die entsprechenden ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Akteurinnen und Akteure müssen in die Lage versetzt werden, sowohl den neuen Ansprüchen als auch den bisherigen Zielgruppen gerecht werden zu können!
Migrant-inn-enjugendselbstorganisationen kommt bei der Integration junger Geflüchteter oftmals eine besondere Bedeutung zu. Diese müssen durch entsprechende Ressourcen auf allen Ebenen in die Lage versetzt werden, zur Teilhabe junger Geflüchteter beizutragen.
Die Langfassung kann hier runtergeladen werden.