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Förderung, Freizeiten05.Dezember.2008

Mechthild Ross-Luttmann: »Alle Kinder sollen dabei sein!« 

Sozialministerin Ross-Luttmann startet neuen Sonderfonds DabeiSein! für benachteiligte Familien und Kinder.


Niedersachsens Sozialministerin Ross-Luttmann startet einen neuen Sonderfonds DabeiSein! für benachteiligte Familien und Kinder. Mechthild Ross-Luttmann: "Kinder dürfen im Alltag nicht durch Arbeitslosigkeit der Eltern oder andere Notsituationen benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Alle Kinder gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Ich will, dass Kinder alle Chancen auf bestmögliche Entwicklung haben. Sie sollen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern möglichst sorgenfrei aufwachsen können. Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen Leben, zum Beispiel in Vereinen, teilhaben können. Das fördert soziale Integration und Selbstbewusstsein. Alle Kinder sollen dabei sein!"

 

Sozialministerin Ross-Luttmann weitet deshalb jetzt die Förderung der Landesstiftung Familie in Not aus. Damit soll finanziell schlechter gestellten Familien und Kindern zielgenau geholfen werden. Aus dem neuen Sonderfonds DabeiSein! können künftig Zuschüsse insbesondere gewährt werden für

  • Jugend- und Familienfreizeiten, 
  • Erholungsmaßnahmen, 
  • Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen, 
  • Kurse der Volkshochschulen, 
  • Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine, 
  • Nachhilfeunterricht, 
  • Klassenfahrten, 
  • Kita-Fahrten, 
  • Fahrtkosten für Oberstufenschüler/innen


Die Landesstiftung Familie in Not hilft seit 30 Jahren vorrangig kinderreichen Familien mit mindestens drei Kindern, allein Erziehenden und Schwangeren, die durch unvorhersehbare Ereignisse unverschuldet in finanzielle Not geraten sind und dabei keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen oder andere Hilfeangebote haben.

Ross-Luttmann: "In dieser Zeit haben wir mehr als 10.000 Familien mit rund 14 Millionen Euro in Form von zweckgebundenen Zuschüssen und zinslosen Darlehen einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht und ihnen wieder eine Zukunftsperspektive gegeben. Für den neuen Sonderfonds DabeiSein! investieren wir langfristig zusätzlich 250.000 Euro pro Jahr. Das ist ein echter Mehrwert für benachteiligte Kinder und Familien."


Wo kann Hilfe beantragt werden?

Die Hilfen aus dem Sonderfonds DabeiSein! sollen über Servicestellen beantragt werden, wie z.B. Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder Kommunen, Familien- und Kinderservicebüros, regionale Verbände des Kinderschutzbundes und der Familienverbände sowie Institutionen wie Schulen und Kindertagesstätten.


Antragsberechtigter Personenkreis / Wohnort

Anträge können einmal jährlich über die Servicestellen für allein Erziehende und Familien mit Kindern gestellt werden, deren gewöhnlicher Aufenthalt sich in Niedersachsen befindet. Die Gewährung einer Hilfe ist grundsätzlich für jedes Kind alle zwei Jahre möglich. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Jugendliche.


Einkommensgrenzen

Mittel aus dem Sonderfonds DabeiSein! können Personen erhalten,

  • die einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, 

oder 

  • deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache, bei allein Stehenden oder Haushaltsvorstand als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Familieneinkommen zu berücksichtigen.


Nachweise durch Servicestelle

Nachzuweisen sind:

  • der Bezug von Sozialleistungen (Kopie des Bescheides) oder Wohngeldbezug oder die Einkünfte der letzten 3 Monate
  • der Antragsgrund (z.B. Zahlungsaufforderung für Kita-Freizeit)
  • der Schulbesuch bei Kindern ab 16 Jahren.

Anträge und Nachweise sind über die Servicestellen beim Stiftungsbüro einzureichen.


Weitere Informationen zur Stiftung "Familie in Not" unter www.ms.niedersachsen.de














 

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