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Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ betont in ihrer Stellungnahme „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“, dass sie in der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz eine wertvolle fachliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts sieht. Hervorgehoben werden die Regelungsvorschläge im KJSG-Regierungsentwurf, zu denen die AGJ eine Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren dringend empfiehlt. Dies betrifft insbesondere die Themenbereiche Kinderschutz sowie Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung.
Die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert wird die Positionen als Sachverständige in die Anhörung des BT-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 22.02.2021 einbringen. Die Anhörung wird ab 14 Uhr live übertragen unter www.bundestag.de/mediathek. Aller Voraussicht nach soll die Übertragung auf Kanal 3 stattfinden. Zugangsdaten sind nicht erforderlich.
Die Stellungnahme der AGJ „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“ ist hier hinterlegt.