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Jugend-Klima-Wettbewerb Niedersachsen

Unter dem Motto „Gute Ideen in die Tat umsetzen!“ unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz junge Menschen bei der Umsetzung ihrer Klima-Projektideen.


Zweimal im Jahr findet hierzu der „Jugend-Klima-Wettbewerb Niedersachsen“ statt – als Preis gibt’s die notwendigen Mittel für die Umsetzung. Insgesamt stehen hierfür von 2023 bis 2026 pro Jahr 500.000 Euro zur Verfügu

Start der ersten Wettbewerbsrunde Anfang 2023

Die erste Runde des Jugend-Klima-Wettbewerbs beginnt im Januar 2023. Die Antragstellung erfolgt über die Homepage der NBank

Pro Jahr sind zwei Wettbewerbsrunden geplant. Der Bewerbungsschluss für die erste Wettbewerbsrunde ist am 31.03.2023. Im zweiten Halbjahr fällt der Bewerbungsschluss auf den 30.09.2023. 

Der Jugend-Klima-Wettbewerb Niedersachsen fördert:

  • Projekte mit einem klaren Bezug zu Klimaschutz oder Klimafolgenanpassung.
  • Projekte, die eigenständig von jungen Menschen in Niedersachsen umgesetzt werden.
  • Projekte mit einer Laufzeit von maximal 18 Monaten und einer Fördersumme von mindestens 2.500 Euro und höchstens 200.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren, die organisiert sind in:

  • Gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen
  • Sport- und Schulvereinen
  • Einrichtungen der Bildungs-, Sozial- oder Jugendhilfe
  • Jugendverbänden
  • Kulturvereinen und –einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften
  • Stiftungen und Verbände oder Institutionen, die die Schirmherrschaft für Zusammenschlüsse junger Menschen übernommen haben

Eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Organisation ist nicht erforderlich.

Welche Projekte können eine Förderung erhalten?

Gefördert werden Projekte, die eigenständig von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen (bis maximal 27 Jahre alt) geplant und durchgeführt werden. Weitere Personen – auch Erwachsene – können sich am Projekt beteiligen, solange dies nur unterstützend ist. Die geförderten Projekte müssen in Niedersachsen durchgeführt werden.

Eingereicht werden können Projekte mit Bezug zum Klimaschutz (z.B. CO2-Reduktion, Ressourcenschutz, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität) sowie zur Klimafolgenanpassung (z.B. Verbesserung des Mikroklimas, Bevölkerungsschutz, Informationskampagnen). Innerhalb dieser beiden Bereiche kann der Ansatz frei gewählt werden. 

Welche Projekte gefördert werden, entscheidet eine Fachjury. Die KEAN übernimmt die Organisation der Jurysitzungen. 

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