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Referentin oder Referent für das Projekt Medienscouts NRW gesucht

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) ist die für Nordrhein-Westfalen zuständige Landesmedienanstalt, zu deren Aufgaben die Lizenzierung, Aufsicht und Förderung des privaten Rundfunks, die Aufsicht über Telemedien sowie die Förderung der Medienkompetenz gehören.


In der Abteilung Förderung ist im Projekt Medienscouts NRW folgende Stelle ab sofort zu besetzen:

Referentin oder Referent

Wöchentliche Arbeitszeit

38,5 Stunden

Befristung

31.12.2019

Aufgabenbereich (u.a.)

Sie betreuen selbständig das Medienkompetenzprojekt „Medienscouts NRW“ und entwickeln es konzeptionell weiter. Dabei konzipieren und evaluieren Sie Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere für die beteiligten Schulen und Akteursgruppen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen arbeiten Sie mit Partnern auf kommunaler, regionaler und Landesebene sowie mit weiteren Medienkompetenzinitiativen in NRW zusammen. Sie konzipieren und organisieren Workshops, Netzwerktreffen und Fachtagungen. Das Projektmanagement und -controlling in inhaltlicher wie finanzieller Sicht führen Sie weitgehend selbständig durch.

Bewerberprofil

Sie verfügen über einen Master- oder Magister-Abschluss in Medienpädagogik oder in einer vergleichbaren Studienrichtung und können eine mindestens zweijährige Tätigkeit in diesem oder einem artverwandten Aufgabengebiet vorweisen. Erfahrungen im Projektmanagement runden Ihr Profil ab.

Bewerbung

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.01.2018 unter Angabe einer Gehaltsvorstellung mit dem Betreff „Bewerbung Medienscouts“ an: bewerbung{auf}lfm-nrw{punkt}de

Mehr zum Projekt Medienscouts NRW gibt es unter www.medienscouts-nrw.de

Die LfM hat sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Ziel gesetzt; die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für Teilzeitarbeit werden bei Eingang entsprechender Bewerbungen geprüft. Hierzu wird gebeten, in der Bewerbung auch das gewünschte Teilzeitmodell anzugeben.

Die LfM fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach den Maßgaben des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

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