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Landtagswahlen Niedersachsen. Neuer Termin = Neue Fristen!

Das landesweite Förderprogramm Generation³ bietet kurzfristige Möglichkeiten für Projekte zur Landtagswahl! #Jugendarbeit


Nach den politischen Entwicklungen rund um den niedersächsischen Landtag sowie der Bekanntgabe der geplanten Auflösung und vorgezogenen Neuwahlen gibt es nun zumindest terminliche Klarheit: Am 15.10.2017 wird der niedersächsische Landtag neu gewählt.

Diese Änderung des Wahltermins ruft auch bei den Jugendverbänden und im gesamten Feld der Jugendarbeit Veränderungen und Handlungsbedarfe hervor. Tolle Ideen rund um die Wahlen können nicht mehr so einfach und mit ausreichend Vorlauf umgesetzt werden, geplante Angebote und Vorhaben müssen angepasst, verworfen oder neu gedacht werden.

Damit dies mit ausreichenden Ressourcen gelingt, dennoch eine Vielzahl von Aktionen der Jugendarbeit rund um die Landtagswahlen stattfinden kann und die Jugendarbeit ihrem Ruf als Werkstatt der Demokratie gerecht wird, hat das Förderprorgamm Generation³ reagiert und zusätzliche Möglichkeiten zur Antragstellung geschaffen.

Antrag stellen und loslegen!

Ab dem 21.08.2017 ist es wöchentlich möglich, Sonderanträge für micro-Projekte zur Landtagswahl bei Generation3 zu stellen. Diese Anträge werden kurzfristig geprüft und schnellstmöglich bewilligt. Ziel ist es, dass die Projekte bereits eine Woche nach der jeweiligen Antragsfrist mit ihren Vorhaben starten können. Die Möglichkeit der Sonderantragstellung besteht bis einschließlich 25.09.2017.

Hier geht's zum Antrag!

Selbstverständlich unterstützt euch die Programmstelle bei Fragen rund um die Antragstellung und hilft euch weiter. Außerdem bietet der Landesjugendring mit der Kampagne neXTvote inhaltliche und methodische Unterstützungen an, die bei der Ideenfindung und -konkretisierung helfen können! 

Also:

Aktiv werden und „mitmischen! – natürlich.bunt.freiwillig.klar“

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