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Inhaltsverzeichnis

1 Jugendarbeit und Schule

Inhaltliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen für die Kooperation von Jugendverbandsarbeit und Schule.

1.1 Grundlage und Selbstverständnis von Jugendverbänden

  • Freiwilligkeit (der Teilnahme), Mitbestimmung, demokratisches Handeln, Selbstorganisation (gerade auch der Lernprozesse) sowie ehrenamtliches Engagement sind Grundlage und Selbstverständnis verbandlicher Jugendarbeit.
  • Informelle Bildung organisiert und entwickelt sich auf diesem Selbstverständnis.
  • Jugendverbände engagieren sich im Kontext von Kooperation mit Schule auf dieser Grundlage und mit diesem Selbstverständnis. Aus Sicht der Jugendverbände geht es bei diesem Engagement um die Interessen der Schüler*innen, der Kinder und Jugendlichen. Es geht um Bildung im o.g. Sinn — und nicht um Betreuung.

1.2 Kooperation

  • Die Eigenständigkeit der Jugendverbandsarbeit mit ihren vorrangig ehrenamtlichen Strukturen muss gewährt und erhalten bleiben (Grundlage SGB VIII / KJHG §§ 11, 12).
  • Kooperation und partnerschaftliche Zusammenarbeit bedarf der gegenseitigen Anerkennung und Achtung der jeweils unterschiedlichen Aufgaben und Leistungen im Bildungsbereich (formelle Bildung/informelle Bildung) wie auch der sehr unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, auf denen sich die Partner*innen bewegen und handeln. Vorgaben für die Vertragsgestaltung sollten deshalb so gestaltet sein, dass das institutionelle Ungleichgewicht in der Kooperation nicht negativ zum Tragen kommt, d.h. die gleichberechtigte Gestaltung der Kooperation muss gewährleistet bleiben —auch und gerade dort, wo in erster Linie ehrenamtliche Kräfte tätig werden. Die Frage der Ressourcen (personell, finanziell, materiell etc.) sollte von den Kooperationspartner*innen vor Ort ausgehandelt werden können, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Möglichkeiten und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  • Die Stärkung ehrenamtlichen Engagements bedarf der Absicherung von Strukturen, wie sie durch und für Jugend(verbands)arbeit auf der Grundlage des KJHG/JFG gegeben sind.
  • Wenn sich die Zusammenarbeit zwischen Jugendverbandsarbeit und Schule etablieren soll (und will), dann bedarf dies perspektivisch auch einer anderen Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien (Kultusministerium MK/Sozialministerium MS) sowie auch der anderen Partner*innen auf den unterschiedlichen Ebenen. Dieses Arbeitsfeld wäre dann entsprechend auch in die Jugendhilfeplanung zu integrieren und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten.
  • Eine offene und verlässliche Kooperationskultur ist auf beiden Seiten zu entwickeln und personell/finanziell abzusichern (personelle Verlässlichkeit). In Schulen müssten analog dieses Settings Lehrer*innen mit entsprechendem Aufgabenfeld und Zeitbudget zur Verfügung stehen; Gleiches gilt für Mitarbeiter*innen der Jugendverbandsarbeit.
  • Die Einbeziehung von Jugendverbandsarbeit in schulische Entwicklungs- und Diskussionsprozesse, die die Kooperation betreffen, sollte gewährleistet werden. Dies gilt selbstverständlich auch umgekehrt. Inhaltlich und organisatorisch müssten sich entsprechend beide Partner*innen öffnen (z.B. in Schulkonferenzen bzw. Planungsgremien von Jugendverbandsarbeit).

1.3 Organisation / Räume–, Zeiten, –Orte / Ressourcenausstattung und -qualität

  • Programme bzw. Wahlangebote für die Schüler*innen müssten unter dem Gesichtspunkt der Mitbestimmung und Interessenorientierung zusammengestellt werden. Schüler*innenvertretung wie auch einzelne Schüler*innen müssten somit in Planungs- und Organisationsprozesse mit einbezogen werden.
  • Für Angebote im Schulgebäude sollten eigene, nicht durch Schule belegte Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die frei gestaltbar sind.
  • Außerschulische Lern- und Begegnungsorte sollten genutzt werden, denn nicht alle wünschenswerten Lernleistungen sind an ein und demselben Ort möglich. Zudem ist Verbindlichkeit unter Vorgabe der Freiwilligkeit auch außerhalb von Schulräumen zu erreichen.
  • Eine Flexibilisierung der schulischen Zeitschienen und Zeitvorgaben wäre sinnvoll und erstrebenswert, um prozessgeleitete Bildungsprozesse initiieren zu können. Weitergedacht kann in diesem Kontext auch die notwendige Kooperation von Schule und Jugendverbandsarbeit eine neue Dimension gewinnen: Verzahnung formeller und nicht-formeller Bildungsprozesse und damit Initiierung interessengeleiteter Bildungsprozesse jenseits von schulischer Notenbewertung.

1.4 Qualitätsentwicklung / Evaluation / –Fortbildung

  • Die Sicherung der Qualität der Angebote setzt eine gemeinsam durchgeführte Evaluation der Angebotsdurchführung voraus. Dabei sollten Methoden zum Einsatz kommen, die auch die Angebotsnutzer*innen einbeziehen.
  • Die Vorbereitung einer Kooperation sollte auf jeden Fall in die unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen, rechtlichen Regelungen, Arbeitsweisen, Schwerpunktsetzungen etc. einführen, um eventuelle Missverständnisse während der Angebotsentwicklung und -durchführung auszuschließen. Eine Weiterbildung in Form von gemeinsamen Fortbildungen von Lehrkräften und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Jugendverbandsarbeit ist erstrebenswert.


2 Praxisbeispiele Schule

2.1 Einfach Klasse

Einfach Klasse mit der Naturfreundejugend in Niedersachsen - lebendiges Lernen mit Kopf, Herz & Hand

Ein ganz andere Form der Kooperation zwischen Jugendverbandsarbeit und Schule. Einfach Klasse… bedeutet Klassenfahrten oder Projekttage mit der Naturfreundejugend in Niedersachsen unter dem Motto »denn auf den Inhalt kommt es an« nicht auf die Entfernung! Ziel ist es, mit Spaß und Spannung gleichzeitig Eure sozialen Fähigkeiten zu fördern.

Alle Themen sind darauf ausgerichtet, dass Schüler*innen mit viel Eigeninitiative, Selbständigkeit und Teamgeist die an sie gestellten Anforderungen wie Kistenklettern, Floßbau, Seilgarten oder Klettern meistern und miteinander kooperieren lernen.

Die Teamenden verfügen über eine qualifizierte erlebnispädagogische oder umweltpädagogische Ausbildung mit langjähriger Erfahrung.

Ziel ist das lebendige Lernen mit Kopf Herz und Hand, um so mit Spaß und Spannung gleichzeitig die sozialen Fähigkeiten zu fördern. Das heißt, in auserwählten, naturnahen Tagungshäusern schaffen wir eine angenehme Atmosphäre, um mit Schulklassen thematische Schwerpunkte und Naturerlebnis zu bearbeiten und erleben.

Mehr Informationen: Einfach Klasse: Schwerpunkte, Praxisbeispiele und Kontakt

2.2 Humanitäre Schule

Das Jugendrotkreuz (JRK) Niedersachsen zertifiziert Schulen als humanitäre Schule. Um das Zertifikat »Humanitäre Schule« zu erlangen, erleben die Schüler*innen das Planspiel »h.e.l.p.« und engagieren sich anschließend in einem selbst gewählten humanitären Projekt. Am Ende des Schuljahres werden die beteiligten Schulen ausgezeichnet. Auch die beteiligten Schüler*innen erhalten eine Urkunde. Zielgruppe sind Schulklassen ab dem zehnten Schuljahr.

3 Publikationen

3.1 Arbeitshilfe des BDKJ zur Kooperation von Jugendarbeit und Schule

Download: Kooperation von Jugendarbeit und Schule, (PDF 260 KB)

3.2 Arbeitshilfe des LJR zur Kooperation von Jugendarbeit und Schule

Download: Arbeitshilfe Jugendarbeit und Schule. Jugendverbände in Niedersachsen, (PDF 3,3 MB)

3.3 Aufsatz »Kooperation und Netzwerke zwischen Jugendarbeit und Schule – Grundlagen, Rahmenbedingungen und Beispiele der Jugendverbandsarbeit in Niedersachsen«

Download: Kooperation und Netzwerke zwischen Jugendarbeit und Schule – Grundlagen, Rahmenbedingungen und Beispiele der Jugendverbandsarbeit in Niedersachsen (PDF 82KB)

4 Linktipps

4.1 Niedersachsen

4.2 Bundesweit


Geändert am 02.08.2023 14:42 von Jantche Engelmann

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