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„Prämisse hierfür ist, dass die Gruppenzahl von zunächst 16 Personen nicht überschritten wird und dass die Hygienekonzepte nach den gemeinsamen Empfehlungen des Landesjugendrings und der LAG Offene Kinder-und Jugendarbeit zu beachten sind. Als SPD-Landtagsfraktion sind wir äußerst erfreut darüber, dass unsere vielfältige Anregungen Berücksichtigung in der Verordnungsanpassung gefunden haben.“, erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Schwarz.
Man begrüße ausdrücklich die erweiterten Möglichkeiten für die Jugendlichen für die Freizeitgestaltung, so Schwarz weiter: „Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien werden Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern eine Perspektive für die Sommerplanung gegeben. Mit der Aktualisierung der Verordnung wird die Möglichkeit geebnet, dass Jugendliche entsprechende Sommererfahrungen sammeln und an Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Dies ist ein erster wichtigerer Schritt. Wir hoffen, dass viele Veranstalter und Organisationen sich in Anbetracht der Kürze trotzdem in der Lage der Umsetzung sehen.“
„Für Kinder und Jugendliche ist die Möglichkeit an Jugendfahrten teilzunehmen von erheblicher Bedeutung. Insbesondere nach der langen Zeit der Kontaktbeschränkungen und dem damit oftmals einhergehenden Verlust sozialer Kontakte, ist jetzt eine positive Perspektive für die Ferienzeit eröffnet worden. Gesellschaftliche Teilhabe darf nicht den Erwachsenen vorbehalten bleiben. Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Kontakt zu Gleichaltrigen essenziell. Daher haben wir als SPD-Fraktion uns für dieses Anliegen besonders eingesetzt. Die Jugendverbände haben gute und durchdachte Konzepte vorgelegt, um sicheres gemeinsames Reisen auch in Corona-Zeiten zu ermöglichen. Mit der neuen Verordnung unterstützen wir ihre Bemühungen und würdigen die gute Arbeit, die sie leisten.“, so die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Annette Schütze.
Hygienkonzept