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Mit vielen kleinen Projekten die Demokratie stärken: Erstmalig stellt das Landes-Demokratiezentrum (L-DZ) im Niedersächsischen Justizministerium in diesem Jahr Gelder bereit, um vor allem junge Menschen zu ermutigen, sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzusetzen.
Für gemeinnützige Träger besteht dreimal jährlich die Möglichkeit, sich über ein vereinfachtes Antragsverfahren um eine Förderung zu bewerben. Die Antragsfrist für neue Projekte ist terminiert: Bis zum 28.9.2020 können Anträge beim L-DZ eingereicht werden. Informationen und Unterlagen sind auf der Website des L-DZ zu finden.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der stark wachsenden Bedeutung sozialer Medien wurden bislang vor allem digitale Projekte gefördert; aber auch analoge Projekte sind förderfähig. Die maximale Fördersumme einzelner Kleinprojekte ist auf 2.500 Euro begrenzt, die Mindestförderung beträgt 500 Euro.