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Inhaltsverzeichnis

1 Bildung

1.1 Bildungsverständnis

Unter Bildung verstehen wir den Prozess der Entwicklung der Fähigkeit, das eigene Leben im gesellschaftlichen und zwischenmenschlichen Zusammenhang kompetent und befriedigend zu gestalten. Dieser Prozess endet nicht mit dem Erreichen eines bestimmten Lebensjahres, sondern gilt für alle Altersphasen und Entwicklungsstufen. Entsprechend gehört auch die Entwicklung der Bereitschaft dazu, die eigenen Handlungsfähigkeiten auszuweiten und den sich stets neu stellenden Entwicklungsaufgaben aktiv entgegenzutreten.

1.2 Kompetenzbereiche

Vier Kompetenzbereiche sind dabei von besonderer Bedeutung:

1.2.1 Selbstbestimmung und Selbstverständigung

Es geht um den bewussten und reflektierten Umgang mit den eigenen Erfahrungen, Wünschen und Einsichten, dem eigenen Selbstverständnis, der eigenen Weltsicht und den eigenen sozialen Beziehungen.

1.2.2 Mitbestimmung und Mitgestaltung

Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft, an den gesellschaftlichen Lebensbedingungen teilzuhaben und sich in verantwortlicher Weise an der Gestaltung dieser Bedingungen zu beteiligen.

1.2.3 Solidarität und Solidarisierung

Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft zur Solidarität mit denjenigen, die strukturell benachteiligt sind und ausgeschlossen werden (was unter körperlichen Verletzungen Leidende ebenso meint wie unter psychischen Belastungen und/oder moralischen Kränkungen Leidende). Mit Solidarisierung ist das aktive Bemühen gemeint, gemeinsam mit den Betroffenen und anderen Interessierten die Ursachen von Leiden aufzudecken, es schrittweise abzubauen und schließlich zu überwinden.

1.2.4 Aktive soziale und gesellschaftliche Verantwortungsübernahme

Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft zur aktiven Verantwortungsübernahme für die Schaffung von Lebensbedingungen, die ökologisch verantwortbar, ökonomisch und sozial gerecht, die politisch demokratisch und kulturell freiheitsfördernd sind.
 
Eine so verstandene Bildung

  • muss Bildung für alle sein, wenn sie tatsächlich als demokratisches Bürgerrecht und als eine Bedingung der Selbstbestimmung anerkannt wird.
  • muss einen verbindlichen Kern des Gemeinsamen haben, d.h. Bildung muss als Aneignung der die Menschen gemeinsam betreffenden Frage- und Problemstellungen verstanden werden, wenn Mitbestimmungs- und Solidaritätsprinzip eingelöst werden sollen.
  • muss Bildung in allen Grunddimensionen menschlicher Interessen und Fähigkeiten sein, sofern das Grundrecht auf die »freie Entfaltung der Persönlichkeit« gewährleistet werden soll und Binäre Optionen Strategien und Lösungen anbieten.

2 Download

2.1 Zusammenstellung »Jugendarbeit und Schule«

Bildungsverständnis sowie inhaltliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen für das Arbeitsfeld »Jugendarbeit und Schule«  – Bausteine der AG Bildung

Zusammenstellung Jugendverbände & Ganztagsschule

2.2 Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zwischen dem Landesjugendring Niedersachsen e.V. und dem Niedersächsischen Kultusministerium zur Zusammenarbeit von Jugendverbänden und öffentlichen Ganztagsschulen.
Rahmenvereinbarung

2.3 Regelungen

Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten an Schulen.

Kooperationsverträge / befristete freie Dienstleistungsverträge / Vergütung

3 Landesweite Steuerung

Jugendarbeit, Schule, Schulverwaltung und Kultusministerium erörtern Möglichkeiten der Kooperationen.
Kooperation konkret: Schule und Jugendarbeit

4 Fachtage

Zur Kooperation von Ganztagsschulen und Jugendarbeit finden in verschiedenen Landesteilen Fachveranstaltungen statt. Die Veranstaltungsreihe will Antworten zu folgenden Fragen finden:

Die Ganztagsschule soll das deutsche Bildungssystem an die PISA-Spitze führen. Bevor es soweit ist, haben Lehrer, Schüler, Eltern und andere Beteiligte viele Aufgaben zu lösen. Die Ganztagsschule als Testfall für die Schulentwicklung:

  • Wie kann Schule die spezifische Förderung von Kindern aus unterschiedlichen sozialen Gruppen leisten?
  • Was bedeutet Ganztagsunterricht?
  • Was verändert sich bei Organisation und Personalentwicklung?
  • Wie bindet Ganztagsschule Partner ein? Was bedeutet die stärkere Projektarbeit für den Lehrerberuf?
  • Hat der Stundenplan eine Zukunft?

Kontakt:
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend u. Familie
Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
Postfach 203
30002 Hannover

Ansprechpartner: Matthias Gelbke
Tel.: 0511 / 106 -7407
matthias.gelbke{auf}ls.niedersachsen{punkt}de

5 Fachstellen

BDKJ-Fachstelle Schulkooperationen

6 Serviceagenturen

Serviceagentur Ganztägig Lernen Niedersachsen
c/o Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH

7 Praxisberichte

Nachfolgend eine Sammlung von Projektbeschreibungen aus der Umsetzung von Kooperationsprojekte Jugendverbandsarbeit und Schule


Geändert am 03.02.2017 09:25 von Joscha Benkowitz

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