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Angesichts der durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Einschränkungen im Schulbetrieb ist davon auszugehen, dass trotz der vielseitigen Bemühungen im Bereich des häuslichen Lernens und der teilweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen in den vergangenen Wochen und Monaten in besonderem Maße benachteiligt waren. Diese Benachteiligungen können beispielsweise dadurch entstehen, dass insbesondere während der Phasen des Distanzlernens die Schülerinnen und Schüler keine häusliche Unterstützung erhalten, die räumlichen Bedingungen das Lernen zu Hause erschweren oder im häuslichen Umfeld die notwendige Ausstattung nicht vorhanden ist.
Zur zusätzlichen Unterstützung dieser Schülerinnen und Schüler gewährt das Land Niedersachsen daher nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und den VV zu § 44 LHO Zuwendungen für Betreuungs-, Freizeit- und Bildungsangebote um Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien stärkende, motivierende und lernförderliche Erlebnisse und Erfahrungen zu ermöglichen, sodass sie nach den Sommerferien die Herausforderungen des Lebens und Lernens in der Schule positiv angehen können.
Ziel dieser Angebote ist es, den Kindern und Jugendlichen in altersangemessener Form eine Förderung in den Bereichen der Basiskompetenzen, der Stärkung von Lernbereitschaft und Motivation, der Demokratiebildung und im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Stärkung der Teamfähigkeit und des sozialen Miteinanders, Ermöglichung von Bewegungserlebnissen und Gesundheitsförderung.
Jugendarbeit ist neben der Schule eine wichtige Sozialisationsinstanz. In den Maßnahmen der Jugendverbände und anderer Träger der Jugendarbeit werden Kindern und Jugendlichen neben Bildungsthemen notwendige Schlüsselkompetenzen/Basiskompetenzen für das alltägliche Leben, wie Konfliktfähigkeit, Eigenverantwortung, Sozialverhalten, politisches Engagement für eine Bürger*innengesellschaft usw. vermittelt. Diese Schlüsselqualifikationen bilden die Grundlage für körperliche und seelische Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität des Kindes und sind wichtig für das Zusammenleben in Gruppen. Zudem schafft Jugendarbeit Freiräume, die jungen Menschen die selbstbestimmte Gestaltung ihrer Freizeit ermöglichen, Raum für Spaß, Spiel, Sport, Bewegung und Geselligkeit bieten.
In diesem Sinne fungiert der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Zentralstelle für Angebote der Jugendverbände und wird die Fördermittel an seine Mitgliedsverbände zu Zwecken der Kinder- und Jugendarbeit weiterleiten, die damit an verschiedenen Orten in Niedersachsen Angebote entsprechend der Förderbedingungen machen. Es sind nur Maßnahmen förderfähig, mit deren Vorbereitung noch nicht begonnen wurde.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sowie das Online-Antragsformular sind unter www.ljr.de/lernraeume zu finden.