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Inhaltsverzeichnis

1 Jugendpolitik

2 Strukturen der Jugendarbeit

Die Jugendarbeitslandschaft in Deutschland ist vielfältig und spiegelt das föderale Staatsgebilde wieder. Auf den verschiedenen staatlichen Ebenen gibt es Jugendverbände, Jugendringe, Arbeitskreise, Ausschüsse, Gremien, lose Zusammenschlüsse und, und, und. Die wichtigsten Strukturen sollen hier kurz beschrieben werden.

2.1 Bundesebene

2.1.1 Jugendarbeit

Der Zusammenschluss der Jugendverbände auf Bundesebene ist der Deutsche Bundesjugendring, der auf dieser Ebene die jugendpolitische Interessensvertretung wahrnimmt. Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe ist der Zusammenschluss der verschiedenen Träger der Jugendhilfe. Daneben gibt es weitere ZUsammenschlüsse wie z.B. das DNK. Die Landesjugendringe vernetzen ihre Arbeit zwei Mal jährlich im Rahmen der Konferenz der Landesjugendringe.

2.1.2 Jugendpolitik

Das zuständige Bundesministerium ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

2.2 Landesebene Niedersachsen

2.2.1 Jugendarbeit

Die Jugendverbände auf kommunaler Ebene sind jeweils die Untergliederungen der Landesverbände. In Niedersachsen gibt es über 80 landesweit organisierte Jugendverbände, die sich wiederum teilweise in Dachverbänden zusammengeschlossen haben (wie z.B. in der AEJN oder im BDKJ). Die meisten dieser Verbände sind Mitglieder des Landesjugendrings Niedersachsen e.V.
Der Landesjugendring vernetzt deren Arbeit und vertritt die Interessen der Jugendarbeit und der jungen Menschen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Daneben gibt es auf Landesebene weitere Träger (Sportjugend, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung), die ähnlich wie AEJN und BDKJ als Dachorganisationen für einzelne Bereiche fungieren.

2.2.2 Jugendpolitik

Auf Landesebene ist die Jugendpolitik im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angegliedert. Entsprechend wird Jugendarbeit im Sozialausschuss des Landtages beraten. Speziell für die Belange der Jugendarbeit gibt es den im Jugendförderungsgesetz verankerten Landesbeirat für Jugendarbeit.
Als nachgeordnete und ausführende Behörde gibt es im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die "Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie" im Fachbereich I des Niedersächsischen Landesjugendamtes,die für die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Niedersachsen zuständig ist. Das Landesjugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte führt, befasst sich der Landesjugendhilfeausschuss mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe.

2.3 Kommunale Ebene Niedersachsen

2.3.1 Jugendarbeit

Die allermeisten Angebote für Kinder und Jugendliche werden von den Trägern der Jugendarbeit auf kommunaler Ebene angeboten. Jugendverbände, Jugendgruppen und -initiativen leisten als freie Träger den überwiegenden Teil der Arbeit und werden durch die Angebote der öffentlichen Jugendarbeit (Stadt- und Kreisjugendpflege) ergänzt. Die Kreis-, Stadt-, (Samt)-Gemeinde- und Ortsjugendringe sind die Zusammenschlüsse der Jugendverbände und -gruppen in der jeweiligen Gebietskörperschaft und vertreten die Interessen der Jugendorganisationen und der jungen Menschen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

2.3.2 Jugendpolitik

Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt muss ein Jugendamt haben. Das Jugendamt ist zweigliedrig und besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss. In dem Jugendhilfeausschuss sind auch die Freien Träger der Jugendarbeit antrags- und stimmberechtigt. Außerdem gibt es in vielen Städten und Gemeinden Ausschüsse, in denen Jugendarbeit beraten wird (z.B. Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport). 
(Quelle: Landesjugendring Niedersachsen e.V.)

3 Links

Jugendpolitik: Jugendhilfestatistik 2004

4 Weblinks

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Geändert am 06.06.2023 10:59 von Backendautor

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