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Inhaltsverzeichnis

1 Jugendpolitik

2 Strukturen der Jugendarbeit

Die Jugendarbeitslandschaft in Deutschland ist vielfältig und spiegelt das föderale Staatsgebilde wieder. Auf den verschiedenen staatlichen Ebenen gibt es Jugendverbände, Jugendringe, Arbeitskreise, Ausschüsse, Gremien, lose Zusammenschlüsse und, und, und. Die wichtigsten Strukturen sollen hier kurz beschrieben werden.

2.1 Bundesebene

2.1.1 Jugendarbeit

Der Zusammenschluss der Jugendverbände auf Bundesebene ist der Deutsche Bundesjugendring, der auf dieser Ebene die jugendpolitische Interessensvertretung wahrnimmt. Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe ist der Zusammenschluss der verschiedenen Träger der Jugendhilfe. Daneben gibt es weitere Zusammenschlüsse wie z.B. das DNK. Die Landesjugendringe vernetzen ihre Arbeit zwei Mal jährlich im Rahmen der Konferenz der Landesjugendringe.

2.1.2 Jugendpolitik

Das zuständige Bundesministerium ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

2.2 Landesebene Niedersachsen

2.2.1 Jugendarbeit

Die Jugendverbände auf kommunaler Ebene sind jeweils die Untergliederungen der Landesverbände. In Niedersachsen gibt es über 80 landesweit organisierte Jugendverbände, die sich wiederum teilweise in Dachverbänden zusammengeschlossen haben (wie z.B. in der AEJN oder im BDKJ). Die meisten dieser Verbände sind Mitglieder des Landesjugendrings Niedersachsen e.V.
Der Landesjugendring vernetzt deren Arbeit und vertritt die Interessen der Jugendarbeit und der jungen Menschen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Daneben gibt es auf Landesebene weitere Träger (Sportjugend, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung), die ähnlich wie AEJN und BDKJ als Dachorganisationen für einzelne Bereiche fungieren.

2.2.2 Jugendpolitik

Auf Landesebene ist die Jugendpolitik im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit angegliedert. Entsprechend wird Jugendarbeit im Sozialausschuss des Landtages beraten. Speziell für die Belange der Jugendarbeit gibt es den im Jugendförderungsgesetz verankerten Landesbeirat für Jugendarbeit.
Als nachgeordnete und ausführende Behörde gibt es seit dem 01.01.2007 im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die "Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie", die für den Bereich der Jugendarbeit die Aufgaben des aufgelösten  Niedersächsische Landesjugendamter übernommen hat. Als Beratungsgremium fungiert dazu der Landesbeirat für Kinder und Jugendhilfe, der den bisherigen Landesjugendhilfeausschuss ersetzt. Alle 5 Fraktionen des Niedersächsischen Landtages haben jugendpolitische Sprecher-innen gewählt:

  • CDU: Ansgar Focke
  • SPD: Stefan Klein
  • FDP: Björn Försterling
  • B90/Die Grünen: Miriam Staudte
  • Die Linke: Victor Perli

Die jugendpolitischen Sprecher-innen werden auf der Webseite des LJR vorgestellt.

Die Schwerpunkte der niedersächischen Jugendpolitik waren in den vergangenen Jahren:

  • Kürzungen der Haushaltsmittel und Streichung von Förderprogrammen
  • Zerschlagung des Niedersächsischen Landesjugendamtes & Abschaffung des Landesjugendhilfeausschusses
  • Einführung der Ehrenamtskarte und mangelnde Berücksichtigung der Juleica
  • Demografischer Wandel und die Auswirkungen auf die Jugendarbeit
  • Auswirkungen der Förderalismusreform und des KICK auf die Arbeit in Niedersachsen
  • wir bewegen... aufeinander zu! als neues Projekt zur Verfestigung der Kontakte zwischen Jugendverbänden/Jugendringen und Landespolitik

2.3 Kommunale Ebene Niedersachsen

2.3.1 Jugendarbeit

Die allermeisten Angebote für Kinder und Jugendliche werden von den Trägern der Jugendarbeit auf kommunaler Ebene angeboten. Jugendverbände, Jugendgruppen und -initiativen leisten als freie Träger den überwiegenden Teil der Arbeit und werden durch die Angebote der öffentlichen Jugendarbeit (Stadt- und Kreisjugendpflege) ergänzt. Die Kreis-, Stadt-, (Samt)Gemeinde- und Orts-Jugendringe sind die Zusammenschlüsse der Jugendverbände und -gruppen in der jeweiligen Gebietskörperschaft und vertreten die Interessen der Jugendorganisationen und der jungen Menschen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

2.3.2 Jugendpolitik

Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt muss ein Jugendamt haben. Das Jugendamt ist zweigliedrig und besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss. In dem Jugendhilfeausschuss sind auch die Freien Träger der Jugendarbeit antrags- und stimmberechtigt. Außerdem gibt es in vielen Städten und Gemeinden Ausschüsse, in denen Jugendarbeit beraten wird (z.B. Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport). Daneben gibt es weitere Arbeitskreise, in denen in vielen Orten Jugendarbeit eine Rolle spielt: Präventionsräte oder Lokale-Agenda21-Gruppen sind nur einige Beispiele.
(Quelle: Landesjugendring Niedersachsen e.V.)

 

3 Links

Jugendpolitik: Jugendhilfestatistik 2004


4 Weblinks

www.jugendserver-niedersachsen.de(?)

Jugendpolitische Bilanz der Legislaturperiode 2003 - 2008 des Nds. Landtags

neXTvote: Jugendpolitische Interessenvertretung im Wahl-Kontext

Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags am März 2008 in der Übersicht

Deutscher Bundesjugendring: Stellungnahmen & Informationen zu bundespolitischen Themen

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Geändert am 08.05.2008 10:00 von Björn Bertram

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