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Inhaltsverzeichnis

1 Jugendarbeit und Schule

Inhaltliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen für die Kooperation von Jugendverbandsarbeit und Schule.

2 Grundlage und Selbstverständnis von Jugendverbänden

  • Freiwilligkeit (der Teilnahme), Mitbestimmung, demokratisches Handeln, Selbstorganisation (gerade auch der Lernprozesse) sowie ehrenamtliches Engagement sind Grundlage und Selbstverständnis verbandlicher Jugendarbeit.
  • Informelle Bildung organisiert und entwickelt sich auf diesem Selbstverständnis.
  • Jugendverbände engagieren sich im Kontext von Kooperation mit Schule auf dieser Grundlage und mit diesem Selbstverständnis. Aus Sicht der Jugendverbände geht es bei diesem Engagement um die Interessen der Schülerinnen und Schüler, der Kinder und Jugendlichen. Es geht um Bildung im o.g. Sinn — und nicht um Betreuung.


2.1 Kooperation

  • Die Eigenständigkeit der Jugendverbandsarbeit mit ihren vorrangig ehrenamtlichen Strukturen muss gewährt und erhalten bleiben (Grundlage SGB VIII / KJHG §§ 11, 12).
  • Kooperation und partnerschaftliche Zusammenarbeit bedarf der gegenseitigen Anerkennung und Achtung der jeweils unterschiedlichen Aufgaben und Leistungen im Bildungsbereich (formelle Bildung/informelle Bildung) wie auch der sehr unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, auf denen sich die Partner-innen bewegen und handeln. Vorgaben für die Vertragsgestaltung sollten deshalb so gestaltet sein, dass das institutionelle Ungleichgewicht in der Kooperation nicht negativ zum Tragen kommt, d.h. die gleichberechtigte Gestaltung der Kooperation muss gewährleistet bleiben — auch und gerade dort, wo in erster Linie ehrenamtliche Kräfte tätig werden. Die Frage der Ressourcen (personell, materiell etc.) sollte von den Kooperationspartner-inne-n vor Ort ausgehandelt werden können, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Möglichkeiten und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  • Die Stärkung ehrenamtlichen Engagements bedarf der Absicherung von Strukturen, wie sie durch und für Jugend(verbands)arbeit auf der Grundlage des KJHG/JFG gegeben sind.
  • Wenn sich die Zusammenarbeit zwischen Jugendverbandsarbeit und Schule etablieren soll (und will), dann bedarf dies perspektivisch auch einer anderen Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien (Kultusministerium MK/Sozialministerium MS) sowie auch der anderen Partner-innen auf den unterschiedlichen Ebenen. Dieses (»neue«) Arbeitsfeld wäre dann entsprechend auch in die Jugendhilfeplanung zu integrieren und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten.
  • Eine offene und verlässliche Kooperationskultur ist auf beiden Seiten zu entwickeln und personell/finanziell abzusichern (personelle Verlässlichkeit). In Schulen müssten analog dieses Settings Lehrer-innen mit entsprechendem Aufgabenfeld und Zeitbudget zur Verfügung stehen; Gleiches gilt für Mitarbeiter-innen der Jugendverbandsarbeit.
  • Die Einbeziehung von Jugendverbandsarbeit in schulische Entwicklungs- und Diskussionsprozesse, die die Kooperation betreffen, sollte gewährleistet werden. Dies gilt selbstverständlich auch umgekehrt. Inhaltlich und organisatorisch müssten sich entsprechend beide Partner-innen öffnen (z.B. in Schulkonferenzen bzw. Planungsgremien von Jugendverbandsarbeit).

2.2 Organisation / Räume – Zeiten – Orte / Ressourcenausstattung und -qualität

  • Programme bzw. Wahlangebote für die Schüler-innen müssten unter dem Gesichtspunkt der Mitbestimmung und Interessenorientierung zusammengestellt werden. Schüler-innenvertretung wie auch einzelne Schüler-innen müssten somit in Planungs- und Organisationsprozesse mit einbezogen werden.
  • Für Angebote im Schulgebäude sollten eigene, nicht durch Schule belegte Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die frei gestaltbar sind.
  • Außerschulische Lern- und Begegnungsorte sollten genutzt werden, denn nicht alle wünschenswerten Lernleistungen sind an ein und demselben Ort möglich. Zudem ist Verbindlichkeit unter Vorgabe der Freiwilligkeit auch außerhalb von Schulräumen zu erreichen.
  • Eine Flexibilisierung der schulischen Zeitschienen und Zeitvorgaben wäre sinnvoll und erstrebenswert, um prozessgeleitete Bildungsprozesse initiieren zu können. Weitergedacht kann in diesem Kontext auch die notwendige Kooperation von Schule und Jugendverbandsarbeit eine neue Dimension gewinnen: Verzahnung formeller und nicht-formeller Bildungsprozesse und damit Initiierung interessengeleiteter Bildungsprozesse jenseits von schulischer Notenbewertung.

2.3 Qualitätsentwicklung / Evaluation – Fortbildung

  • Die Sicherung der Qualität der Angebote setzt eine gemeinsam durchgeführte Evaluation der Angebotsdurchführung voraus. Dabei sollten Methoden zum Einsatz kommen, die auch die Angebotsnutzer-innen einbeziehen.
  • Die Vorbereitung einer Kooperation sollte auf jeden Fall in die unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen, rechtlichen Regelungen, Arbeitsweisen, Schwerpunktsetzungen etc. einführen, um eventuelle Missverständnisse während der Angebotsentwicklung und -durchführung auszuschließen. Eine Weiterbildung in Form von gemeinsamen Fortbildungen von Lehrkräften und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter-inne-n der Jugendverbandsarbeit ist erstrebenswert.
  • Ergänzend zu den Bausteinen der AG Bildung des Landesjugendrings Niedersachsen gibt es auch Positionspapiere von einzelnen Mitgliedsverbänden (beispielhaft das des BDKJ Niedersachsen, das ebenfalls im Rahmen des MK-Workshops ausgehändigt wird).

3 Umsetzung

3.1 Organisation / Räume – Zeiten – Orte / Ressourcenausstattung und -qualität

  • Programme bzw. Wahlangebote für die Schüler-innen müssten unter dem Gesichtspunkt der Mitbestimmung und Interessenorientierung zusammengestellt werden. Schüler-innenvertretung wie auch einzelne Schüler-innen müssten somit in Planungs- und Organisationsprozesse mit einbezogen werden.
  • Für Angebote im Schulgebäude sollten eigene, nicht durch Schule belegte Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die frei gestaltbar sind.
  • Außerschulische Lern- und Begegnungsorte sollten genutzt werden, denn nicht alle wünschenswerten Lernleistungen sind an ein und demselben Ort möglich. Zudem ist Verbindlichkeit unter Vorgabe der Freiwilligkeit auch außerhalb von Schulräumen zu erreichen.
  • Eine Flexibilisierung der schulischen Zeitschienen und Zeitvorgaben wäre sinnvoll und erstrebenswert, um prozessgeleitete Bildungsprozesse initiieren zu können. Weitergedacht kann in diesem Kontext auch die notwendige Kooperation von Schule und Jugendverbandsarbeit eine neue Dimension gewinnen: Verzahnung formeller und nicht-formeller Bildungsprozesse und damit Initiierung interessengeleiteter Bildungsprozesse jenseits von schulischer Notenbewertung.


3.2 Qualitätsentwicklung / Evaluation – Fortbildung

  • Die Sicherung der Qualität der Angebote setzt eine gemeinsam durchgeführte Evaluation der Angebotsdurchführung voraus. Dabei sollten Methoden zum Einsatz kommen, die auch die Angebotsnutzer-innen einbeziehen.
  • Die Vorbereitung einer Kooperation sollte auf jeden Fall in die unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen, rechtlichen Regelungen, Arbeitsweisen, Schwerpunktsetzungen etc. einführen, um eventuelle Missverständnisse während der Angebotsentwicklung und -durchführung auszuschließen. Eine Weiterbildung in Form von gemeinsamen Fortbildungen von Lehrkräften und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter-inne-n der Jugendverbandsarbeit ist erstrebenswert.

4 Praxisbeispiele

4.1 Das Thüringer Bildungmodell

Mit dem »Thüringer Bildungsmodell – Neue Lernkultur in Kommunen« wird das Entwicklungsvorhaben der »Eigenverantwortlichen Schule« um den Bereich der Kommune erweitert. Die Durchführungsphase dieses Modells hat im März 2008 begonnen und wird bis März 2010 dauern.

In diesen zwei Jahren stehen drei Kernziele im Mittelpunkt: So soll die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, ihrer sozio-emotionale Kompetenz, Partizipation und Verantwortungsübernahme gefördert werden, die Entwicklung, Unterstützung und (Weiter-) Entwicklung einer auf individueller Förderung, wertschätzenden Beziehungen und regionaler Identität basierender Lernkultur sowie die Vernetzung und Erziehungs- und Bildungsarbeit von Kindergärten und Schulen mit unmittelbaren und mittelbaren Partnern der Bildungseinrichtungen und den mitverantwortlichen Menschen aller Generationen, Institutionen, Organisationen und Initiativen.
Im Konzeptrahmen heißt es weiter: »Das organisatorische Zentrum stellt damit eine sogenannte »Gemeinwesen-Werkstatt« (B. Windorf) dar. [...] Die Arbeit der »Gemeinwesen-Werkstatt« zielt auf die Unterstützung des Zusammenwirkens bestehender ehrenamtlicher Netzwerke wie Bündnisse für Familie, Aktivitäten der Wirtschaft, der Verbände und Vereine, der Volkshochschulen, Senioren etc. und deren Ausrichtung auf die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im o. g. Sinne. Sie soll die Kooperation von Schule und Jugendhilfe stärken
Weitere Materialien sind hier zu finden: www.nelecom.de/unterstuetzungs_angebote.html

Quelle: Thüringer Bildungsmodell nelecom, www.nelecom.de

4.2 hi.bi.kus

Auf das Thüringer Bildungsmodell fußt ein weiteres Programm des Thüringer Kultusministeriums: Das Entwicklungsprogramm hi.bi.kus.
Das hi.bi.kus-Netzwerk besteht derzeit aus 18 Kindergärten und 17 Schulen aller Schularten, verteilt auf alle Thüringer Schulamtsbezirke, die ein Konzept »Hirngerechte Bildung in Kindergarten und Schule« entwickeln und erproben. Erzieher-innen und Lehrer-innen der beteiligten Einrichtungen nehmen an einer 2- jährigen Ausbildung zum/zur Berater-in für hirngerechte Bildung teil, um anschließend in den vorgesehenen Unterstützersystemen der Kindergärten und Schulämter wirksam zu werden. Als Ziele dieses Programms werden folgende formuliert:
»   * frühzeitig einsetzende Förderung positiver Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
    * Entfaltung der positiven Potenziale der Kinder und Jugendlichen
    * Möglichkeit, eine hohe und belastbare Selbstwirksamkeitserwartung aufzubauen, so dass sie später ihr Leben eigenverantwortlich gestalten können«
Als Handlungsfelder werden benannt:
 »   * Gestaltung einladender Lernbedingungen
    * Etablierung einer positiven Lern- und Beziehungskultur
    * Möglichkeit ganzhheitlich mit allen Sinnen zu lernen
    * Beteiligt sein in sozialer Interaktion
    * Verstehendes Lernen durch Konstruktion von Bedeutung
    * Verantwortungsvolles Handeln durch Partizipation«
Infos hierzu gibt es unter: www.hibikus.de/index.html

Quelle: Thüringer Bildungsmodell hi.bi.kus, www.hibikus.de

 

4.3 Humanitäre Schule

5 Publikationen

5.1 Arbeitshilfe des BDKJ zur Kooperation von Jugendarbeit und Schule

Download: Kooperation von Jugendarbeit und Schule, (PDF 260 KB)


6 Linktipps: nach der Schule

6.1 Niedersachsen

 

6.2 Bundesweit



Geändert am 07.10.2008 13:22 von Mareike Sturm

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