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Inhaltsverzeichnis

1 JuLeiCa

2 Informationen

Die Jugendleiter/in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Die neue Juleica

3 Qualifikation

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede-r niedersächsiche Juleica-Inhaber-in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 50 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer-innen die Juleica besitzen.

4 Legitimation

Die Juleica legitimiert die Inhaber-innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

5 Gesellschaftliche Anerkennung & Vergünstigungen

Jugendleiter-innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Eine Übersicht nach Landkreisen sortiert gibt es auf www.juleica.de. 

6 Voraussetzungen 

Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können
  • eine Ausbildung in Erste-Hilfe absolviert haben.

Sie erhalten die Juleica über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt.

6.1 Keine Führungszeugnispflicht für Juleica-Inhaber-innen

Aus § 72a SGB VIII ergibt nicht die Notwendigkeit, dass Jugendleiter-innen bei der Antragstellung einer Juleica ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Vielmehr ist die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis bei Ehrenamtlichen dann notwendig, wenn Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zu Minderjährigen dies erforderlich macht. Näheres Regeln die Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern. Weitere Informationen sind unter www.ljr.de/bkischg.html zu finden.  

7 Antrag auf Ausstellung der Juleica

Hast du jetzt auch Lust bekommen, dich als Jugendleiter-in zu engagieren? Die Jugendverbände und Jugendinitativen in ganz Niedersachsen freuen sich auf dich! Vor Ort informieren dich die Jugendringe oder Jugendpflegen, welche Verbände und Jugendgruppen es bei dir gibt und wo du die Jugendleiter-innen-Ausbildung absolvieren kannst. Viele Termine findest du auch in der Termin-Datenbank auf www.juleica-ausbildung.de. Außerdem kannst du dich an die Landesgeschäftsstellen der Jugendverbände wenden, die dir ebenfalls gerne weiter helfen!

Wenn du dann die Ausbildung erfolgreich absolviert hast, kannst du die Juleica beantragen. 

8 Wettbewerb: Auszeichnung für Förderung des Ehrenamtes

Nach dem erfolgreichen ersten Durchgang des Wettbewerbs »Juleica-freundliches Niedersachsen« unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Christian Wulff im Jahr 2003/2004 wurde der Wettbewerb auch 2005 und 2009 erneut durchgeführt. Und darum geht es: Im Rahmen des Wettbewerbs sollen Kommunen, Unternehmen, Schulen und weitere Organisationen (wie z.B. Jugendverbände, Jugendringe) ausgezeichnet werden, die sich in besonderem Maße für die Unterstützung der Juleica und die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit verdient gemacht haben oder solche Maßnahmen planen. Die Preisträger aller Wettbewerbe unter Wettbewerb Goldene Juleica, Archiv: Bundes-Juleica-Tag

 

9 Juleica-Pool: Immer in neuen Ideen schwimmen

Die offene Juleica-Ausbildungdatenbank bietet Teamerinnen und Teamer von Juleica-Ausbildungen die Möglichkeit, neue Ideen und Impulse für eine abwechslungsreiche Gestaltung der Ausbildungs-Einheiten und neue Methoden kennen zu lernen und andere von der eigenen Arbeit profitieren zu lassen. Dafür wurde eine Datenmaske entwickelt, in der Methoden und Seminare nach einer Anmeldung auf dem Jugendserver Niedersachsen direkt eingegeben werden können. Nach dem Speichern können Ideen zu einem bestimmten Thema gezielt gesucht werden sowie die verschiedenen Methoden und Seminareinheiten untereinander zu verglichen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, weitere Dokumente, wie z.B. Handouts o.û., hochzuladen. Die Methoden können darüberhinaus von anderen User-inne-n bewertet sowie mit Kommentaren und Verbesserungsvorschlägen versehen werden. Hier geht es zu den neXTtools.de

10 Juleica Ausbildungen

www.juleica-ausbildung.de ist die Ausbildungsbörse für Juleica-Aus- und Fortbildungen. In Niedersachsen gestartet steht sie zukünftig bundesweit zur Verfügung. Hier finden Jugendliche und junge Erwachsene zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten und Regionen freie Ausbildungsplätze für die Qualifizierung zur Jugendleiterin / zum Jugendleiter.

10.1 Statistik, Bund

Bundesweit gibt es rund 100.000 gültige Juleicas. Die Verteilung der Juleicas nach Bundesländern ist unter www.juleica.de/statistik.0.html einsehbar.

10.2 Statistik, Niedersachsen

Die Statistik hat es schon lange belegt: Niedersachsen ist das Land der Juleica. Niedersachsen bleibt Spitze – zumindest, was die Juleica-Zahlen angeht: Mit rund 24.000 gültigen Juleicas hat Niedersachsen sowohl absolut als auch im Verhältnis zur Einwohner-innen-Zahl die höchste Juleica-Dichte.
Juleica Statistik Niedersachsen

11 Andere Formen der Anerkennung und Zertifizierung

Neben der Juleica gibt es verschiedene weitere Ansätze, wie ehrenamtliches Engagement anerkannt und/oder gewürdigt werden soll:

11.1 Individuelle Zeugnisse

Ehrenamtliches Engagement und die dadurch erworbenen Schlüsselqualifikationen sind auch für spätere Arbeitgeber-innen ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung, wen sie einstellen werden.

Deshalb solltet ihr euch von euren Trägern auf jeden Fall Zeugnisse/Bestätigungen über das geleistete Engagement schreiben lassen.

Der Nachweisgenerator der AEJ kann hilfreiche Unterstützung zur Ausstellung bieten: www.nachweisgenerator.de

11.2 Juleica Zeugnis Beiblatt

Daneben gibt es außerdem die Möglichkeit, sich seine Tätigkeiten auf dem Juleica Zeugnis Beiblatt dokumentieren zu lassen.

11.3 Ehrenamtskarte

2007 hat das Land Niedersachsen die Ehrenamtskarte eingeführt, die von den Trägern der Jugendarbeit jedoch kritisch gesehen wird.

12 Publikationen & Arbeitshilfen

Juleica Handbuch
Umfangreiches Handbuch zu den Themenfeldern der Juleica-Ausbildung

Juleica Praxisbuch G
Praxisbuch zur geschlechtsbewussten Jugendarbeit

Juleica Praxisbuch R – Jugendringe & Raumausstattung
Praxisbuch zur zeitgemäßen Arbeit von kommunalen Jugendringen und Netzwerken.

Juleica Praxisbuch P
Prävention und Kindeswohl in der Jugendarbeit

Juleica Praxisbuch M
Medienkompetenz in der Jugendarbeit

Juleica Praxisbuch K
Klimafreundliche Jugendarbeit

Juleica-Praxisbuch B
Beteiligung & Partizipation in der Jugendarbeit

Juleica Praxisbuch N
Praxisbuch für Vielfalt und Teilhabe in der Jugendarbeit

Juleica Arbeitshilfe für Kommunen
Vergünstigungen, Prüfsteine, Anerkennung

Los geht\\'s 
Grundlagen, Praxisfelder, Strukturen der Jugendarbeit

Los geht\\'s vor Ort
Wissenswertes für die Gründung von Ortsgruppen/Jugendinitiativen 

Juleica-Methoden-Datenbank
In der Datenbank neXTtools finden Juleica-Ausbilder-innen zahlreiche Methoden und Seminareinheiten für die Aus- und Fortbildung von Jugendleiter-inne-n

13 Pressematerial zur JuLeiCa

Juleica Pressematerialien

14 Medien

Juleica DVD

Eine runde Sache

15 Links

15.1 Juleica Rechtsschutz

Wenn mal was passiert in der Jugendarbeit, ist es für die/den Jugendleiter-in beruhigend zu wissen, dass man gut versichert ist. Unter Juleica Rechtsschutz findest Du einige Infos zu Versicherungen in der Jugendarbeit und für Ehrenamtliche allgemein.

15.2 Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche sind unter bestimmten Voraussetzungen durch das Land in der Ausübung ihres ehrenamtlichen Engagements unfall- und haftpflichtversichert. Alle Infos gibt es im Infofolder (PDF, Externer Link). 

16 Weblinks

www.ljr.de

www.juleica.de

 


Geändert am 06.02.2017 15:14 von Björn Bertram

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