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Anlässlich des alljährlichen Sommerfestes der Niedersächsischen Landesregierung für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter erklärte Wulff am 28.05.2010, dass er ein polizeiliches Führungszeugnis für »Ehrenamtliche natürlich gar nicht wolle.«
Seit mehreren Wochen gibt es im Zusammenhang mit dem vermehrten Bekanntwerden von sexuell orientierten Gewalttaten an Jugendlichen bundesweit eine Diskussion, wie junge Menschen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können.
»Wenn der Ministerpräsident des Bundeslandes mit den meisten Juleicas die Einschätzung der Jugendverbände teilt, dass ein Führungszeugnis kein geeignetes Schutzinstrument ist, dann sollte dies eine Signalwirkung für die bundesweite Diskussion haben« bringt LJR-Vorstandsmitglied Jens Risse die Hoffnung des Landesjugendrings zum Ausdruck, dass sich die Erkenntnis durchsetzt, dass eine Führungszeugnis-Pflicht für Jugendleiterinnen und Jugendleiter nicht sinnvoll ist.
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. unterstützt das Ziel, junge Menschen vor sexualisierter Gewalt besser zu schützen, zugleich hat der LJR in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass ein verpflichtendes erweitertes Führungszeugnis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter kein wirksames Instrument ist, um den Schutz zu verbessern, da die Aussagekraft bei jungen Menschen kaum gegeben ist und dass ein solches Führungszeugnis daher häufig in falscher Sicherheit wiegen und einen riesigen bürokratischen Aufwand für Jugendverbände nach sich ziehen würde.
Der Landesjugendring hat sich deshalb dafür ausgesprochen, die Anstrengungen um eine Sensibilisierung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern für sexualisierte Gewalt zu verstärken und die präventiven Angebote weiter auszubauen.