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02.Juni.2010 │ 

Redensche Stiftung: Förderschwerpunkte 2010

Auch in diesem Jahr schüttet die Redensche Stiftung wieder ihre Erträge zur Förderung der geistigen und körperlichen Ertüchtigung der schulpflichtigen Jugend im ehemaligen Regierungsbezirk Hannover aus.


Die Anträge können ab sofort an das Nieders. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie gerichtet werden.

Der Förderbereich der Redenschen Stiftung umfasst das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Hannover, bestehend aus den Landkreisen Holzminden, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Diepholz, Nienburg, Stadt und Landkreis Hildesheim sowie Stadt und Region Hannover.

Anders als in den vergangenen Jahren werden in diesem Jahr erstmals zwei neue Förderschwerpunkte ausgeschrieben, da im vergangenen Jahr nicht sämtliche Stiftungsgelder verteilt wurden. Zu den Schwerpunkten können bei der Redenschen Stiftung Anträge auf Förderung von Sachanschaffungen gestellt werden. Gefördert werden ausschließlich Sachanschaffungen (keine Personalkosten).

Die Anträge müssen von den antragsberechtigten Personen (Träger, Vorstand, Geschäftsführer etc.) gestellt werden.

Innerhalb des Stiftungszweckes, der die Förderung der geistigen und körperlichen Ertüchtigung der schulpflichtigen Jugend umfasst, sollen Projekte zu einem aktuellen Thema gefördert werden, bei denen die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und an dessen konkreter Planung und Realisierung die Kinder und Jugendlichen aktiv mitwirken sollen.

Die Themen »Tier-, Natur- und Klimaschutz« sowie » Traditionen, Kultur, Bildung und Theater« stellen die diesjährigen Förderschwerpunkte dar. Hier sei auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter das Thema Tierschutz keine Tierhaltung fällt.

Ziel dieses Themas ist es, Kinder und Jugendliche der unterschiedlichen Alters- und Zielgruppen in ihrem Interesse und Verständnis für Tier-, Natur- und Klimaschutz sowie für Traditionen, Kultur, Bildung und Theater zu stärken und zu fördern.

Für eine etwaige Berücksichtigung in der ersten Ausschüttungsrunde sollte Ihr Antrag bis spätestens 15.05.2010 eingesandt werden und für die zweite Ausschüttungsrunde bis zum 15.10.2010.

Mehr Informationen sind in den Anlagen und hier zu finden.

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