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Du willst an einer Juleica-Ausbildung teilnehmen und suchst ein passendes Angebot? Du willst deine Juleica verlängern? Dann finde was auf juleica-ausbildung.de

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Du möchtest deine JULEICA verwalten oder eine Jugendleiter*innencard beantragen? Hier geht's zu juleica-antrag.de

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Die Juleica sorgt für Qualifikation & Freizeit-Spaß

Etwa 5.000 Kinder- und Jugendfreizeiten mit über 150.000 Teilnehmer-innen veranstalten die niedersächsischen Jugendverbände Jahr für Jahr. Die Basis für unbeschwerten und sorgenfreien Ferienspaß ist dabei die Jugendleiter/In-Card (Juleica), Eltern sollten sich daher bereits bei der Anmeldung ihrer Kinder davon überzeugen, dass alle Betreuer-innen diesen bundesweit einheitlichen Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit haben.


Die Juleica dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Qualifikation

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede-r Juleica-Inhaber-in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (in Niedersachsen sind dies 50 Stunden).

Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören laut dem Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009:

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

 

Zusätzlich wird bei der  Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt. 

Für die Jugendarbeit gibt es mit der Juleica eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche – eine vergleichbares Qualifikationsinstrument für Ehrenamtliche gibt es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements.

Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger (Jugendverband, Jugendring oder Jugendinitiative) geprüft und befürwortet werden. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass die/der Antragsteller-in über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Jugendleiter-innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer-innen die Juleica besitzen.

Bei den meisten Jugendverbänden in Niedersachsen ist die Juleica (bzw. wenigstens die Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung) die Voraussetzung dafür, dass junge Menschen selber verantwortlich eine Jugendgruppe leiten oder eine Ferienfreizeit betreuen dürfen. 

Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter-in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.

Die Jugendverbände in Niedersachsen legen größten Wert auf die Qualität der Juleica-Ausbildung. Durch die vielen gelungenen Freizeiten und Bildungsangebote sehen sich die Verbände in der Qualität ihrer Ausbildung weitestgehend bestätigt. Dennoch wissen sie auch, dass es auch bei der besten Juleica-Ausbildung zu Betreuungsfehlern kommen kann: Ebenso wie auch Autofahrer-innen trotz Führerschein Unfälle verursachen, können auch ehrenamtlichen Jugendleiter-innen Fehler unterlaufen.

Legitimation

Die Juleica legitimiert die Inhaber-innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten. Diese Einrichtungen sind aufgefordert, die ehrenamtlichen Jugendleiter-innen in Notsituationen und bei Problemen zu unterstützen und fachlich zu beraten.

Gesellschaftliche Anerkennung & Vergünstigungen

Jugendleiter-innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Bundesweit gibt es zz. ca. 2.700 Vergünstigungen, die auf juleica.de eingetragen wurden.

Statistik

Bundesweit gibt es über 100.000 Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die eine gültige Juleica besitzen; über 22.000 davon in Niedersachsen. Viele weitere Jugendleiter-innen haben zwar die Ausbildung absolviert, aber die Juleica nicht beantragt. Die meisten Jugendleiter-innen (über 60%) sind zwischen 16 und 25 Jahren alt. 

Diese Jugendleiter-innen ermöglichen über 95% aller Angebote der Jugendarbeit: Jahr für Jahr betreuen sie über 50.000 Ferienfreizeiten, ebenso viele Seminare, ungezählte Gruppenstunden und weitere Aktionen. Dadurch tragen sie ganz wesentlich dazu bei, dass es bundesweit ein abwechslungsreiches, nichtkommerzielles Freizeit- und Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche gibt. 

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