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Am 1. Januar 2012 traten mit dem Bundeskinderschutzgesetz Änderungen des SGB VIII in Kraft, die eine Reihe von neuen Aufgaben für die Jugendverbände u.a. Träger der Jugendarbeit mit sich bringen. Im §79a in Verbindung mit §74 hat der Gesetzgeber Qualitätskriterien zum Kinderschutz als Aufgabe und Fördervoraussetzung festgeschrieben.
Deshalb beschäftigen sich Träger Jugendarbeit/Jugendhilfe derzeit intensiv damit, wie Qualitätssicherungs- und –entwicklungsmaßnahmen zum Kinderschutz - insbesondere zum Schutz vor sexueller Gewalt - verankert werden könn
Passgenau zu dieser neuen Aufgabe vermittelt die Qualifizierungsreihe „Prävention sexueller Gewalt in der Jugendarbeit – Entwicklung schützender Strukturen“ zentrales Fachwissen sowie ein Handlungskonzept zur Implementierung von Schutzmaßnahmen in Organisationen der Jugendarbeit. Diese sind auf die besonderen strukturellen Gegebenheiten und Anforderungen des Arbeitsfeldes abgestimmt.
Die Weiterbildung wurde 2009/2010 im Rahmen eines Modellprojektes in Kooperation mit dem DBJR entwickelt und erprobt, inzwischen ist sie Teil des Angebotes im Institut für Jugendarbeit Gauting.
Vom Juli 2013 bis 07/2014 startet der nächste Ausbildungsgang der Qualifizierungsreihe. Es sind noch einige Plätze frei!
Weitere Informationen (Inhalte, Umfang, Kosten u.a.) gibt's im FLyer (PDF) und auf der Website des BJR.