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16.Januar.2015 │ SJR Göttingen e.V.

Vertrag für die Jugend

Der Zuwendungsvertrag zwischen der Stadt Göttingen und dem Stadtjugendring Göttingen e. V. wurde im Jugendhilfeausschuss am 15.01.15 beschlossen.


Nach längeren intensiven Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und dem Vorstand des Vereins wurde am 15.01.2015 ein neuer Vertrag beschlossen. Der neue Zuwendungsvertrag ersetzt die bisherige Zielvereinbarung zwischen den beiden Vertragspartnern und soll final vom Rat der Stadt Göttingen am 30.01.2015 beschlossen werden.

Der Vertrag bietet für den SJR eine höhere Planungssicherheit und damit die Möglichkeit Projekte anzugehen“ kommentiert Florian Unger (Mitglied des Vorstandes Stadtjugendring) die Entscheidung des Ausschusses.

Zentrale Veränderungen gegenüber der bestehenden Vereinbarung sind neben der Rechtsbindung klar definierte zu erfüllende Aufgaben sowie eine Steigerungsregelung für den jährlichen Zuschuss. Felix Rosenkranz (ebenfalls Mitglied des Vorstandes) freut sich, dass „die Stadtverwaltung und die Politik zustimmen, dass es auch in der Jugendarbeit zu Gehaltssteigerungen und weiteren Kostensteigerungen kommen kann“.

Die initiale Zuwendung in Höhe von 60.000 Euro wird nicht erhöht, auch wenn die Verwaltung zwischenzeitlich höhere Zahlen in Aussicht gestellt hat. Mit dieser Förderung ist es dem Stadtjugendring möglich die ¾-Stelle für eine Referentin weiter zu finanzieren.

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