Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Landesjugendamt
Beratung & Hilfe
Niedersachsen
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Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Gemäß § 1 SGB VIII in Verbindung mit § 11 SGB VIII hat die Jugendarbeit unter anderem die Aufgabe positive Lebensbedingungen zu schaffen sowie junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).
Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen (§ 11 Abs. 1 SGB VIII), wie z.B. Jugendzentren, Ferien- und Freizeitmaßnahmen oder auch Angebote der außerschulischen Bildung. Die Jugendarbeit wird von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angeboten. Letztere hat die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 SGB VIII zu fördern (§12 SGB VIII). Angebote der Jugendarbeit sollten dabei stets auf Freiwilligkeit ausgerichtet sein, die unterschiedlichen Interessen und Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigen und die Jugendlichen in der Ausgestaltung der Angebote beteiligen (§ 11 Abs. 1 SGB VIII).
Das niedersächsische Landesjugendamt als überörtlicher Träger der Jugendhilfe unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fortbildungsangeboten, Informationsveranstaltungen und Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit sowie im Rahmen zahlreicher Förderprogramme (§ 85 SGB VIII).
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
http://www.soziales.niedersachsen.de/master/C12768637_N2092201_L20_D0_I1740859
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