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Inhaltlich wird sich die Auslobung an der von 2020 orientieren. Der Förderzeitrum beträgt drei Jahre. Die Förderhöhe bleibt bei 60 000 Euro pro Jahr bzw. 120 000 Euro pro Jahr bei mehreren Projekten pro Antragsteller. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt noch vor den Sommerferien durch eine unabhängige Jury.
Mit der niedersächsischen Landesförderung „Gute Nachbarschaft“ in der Stadtentwicklung sollen innovative Projekte zur Stärkung der Integration und der Teilhabe finanziell unterstützt werden.
Mit dem Wettbewerb sollen Gebiete mit besonderen sozialen, demografischen und integrativen Herausforderungen und ökonomischen, sprachlichen, kulturellen, gesundheitlichen und sozialen Benachteiligungen erreicht werden.
Durch die Förderung sollen Gemeinden in die Lage versetzt werden, Konflikten aufgrund kultureller Unterschiede vorzubeugen und die Unterversorgung an sozialer Infrastruktur zu verhindern. Die Einrichtung von Räumen für die soziale Begegnung, Beratung und Unterstützung soll gefördert werden.
Es soll bewusst ein breites Spektrum unterschiedlicher Ansätze ermöglicht werden, um landesweit für die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort passgenaue Lösungen zu erreichen.
Ziel kann und soll es sein, integrative Handlungsansätze zu entwickeln, die die Gemeinwesenarbeit mit der Stadtteil-, Quartiers- oder Ortsentwicklung verknüpfen. Denn es sollen Erfahrungen gewonnen werden, wie Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement im Flächenland Niedersachsen etabliert und wie über das sozialraumorientierte Handeln Verbesserungen des Wohnquartiers oder Ortsteils erreicht werden können.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Dazu bitten wir Sie sich hier anzumelden bzw. zuerst zu registrieren.
Für weitere Informationen und zur Beratung für die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:
FAQ und weitere Informationen von NBank und LAG finden Sie auch auf der Plattform www.social.lag-nds.de