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Am 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft getreten. Die europäische Verordnung will mehr Schutz der persönlichen Rechte in der digitalen Gesellschaft schaffen, mit der Perspektive, die persönliche Datenhoheit zu schützen.
Das neue Marktstandortprinzip rückt die globalen Player der sozialen Netzwerke näher zu uns: Facebook, Google, Amazon, Dropbox usw. müssen sich jetzt nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ihrer Mitglieder richten. Die DSGVO bietet dafür ein einheitliche europäische Grundlage, spezifische Länderregelungen können diese ergänzen, aber nicht unterlaufen.
Wir alle geben täglich persönlich identifizierbare Daten in digitaler Form ab, bei WhatsApp, Google, Facebook usw. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung erhalten wir nun mehr Transparenz über die Verarbeitung unserer Daten und sie will sicher stellen, dass große Unternehmen keine Schlupflöcher finden, diese Rechte zu unterwandern und unsere persönlichen Daten missbräuchlich zu verwenden. Personenbezogene Daten dürfen nur für den von uns freigegebenen Zweck verwendet werden, ansonsten drohen empfindliche Strafen.
Die DSGVO richtet sich an alle behördlichen und geschäftsmäßigen Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, Vereine und Verbände sind darin ebenfalls eingeschlossen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen stellt Informationen und Checklisten für Vereine und Verbände zur Verordnung online. (Link)
Das Portal des bayrischen Innenministerium mit Anwendungshilfen für Vereine und kleine Unternehmen zur DSGVO „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz” (Link)
Der Deutsche Bundesjugendring informiert mit einer dreiteiligen Artikelserie über die grundsätzlichen Prinzipien, gibt einen Überblick über Anforderungen für die Jugendverbandsarbeit und erläutert Auskunfts- und Löschrechte für Betroffene. (Link)
Der Bayerische Jugendring hat eine Arbeitshilfe zu Datenschutz in der Jugendarbeit herausgegeben. (PDF)
Websites und Blogs müssen neben einem Impressum auch eine Datenschutzerklärung vorhalten. Für kleinere Vereine und Verbände (Brutto-Umsatz 17.500€/Jahr) ist der Datenschutz-Generator von RA Schwenke kostenlos nutzbar.
Datenschutz in kindergerechter Sprache (Link)
Erklärvideos und mehr auf deinedatendeinerechte.de (Link)
Links zu besonderen Umsetzungsfragen der DSGVO (wird permanent aktualisiert)
Geändert am 13.03.2019 13:30 von Jugendserver Niedersachsen