Du willst an einer Juleica-Ausbildung teilnehmen und suchst eine passende Angebot? Dann schau auf juleica-ausbildung.de
Du möchtest deine JULEICA verwalten oder eine Jugendleiter*innencard beantragen? Hier geht's zu juleica-antrag.de
M | D | M | D | F | S | S |
---|---|---|---|---|---|---|
30 |
01 |
02 |
03 |
04 |
05 |
06 |
07 |
08 |
09 |
10 |
11 |
12 |
13 |
14 |
15 |
16 |
17 |
18 |
19 |
20 |
21 |
22 |
23 |
24 |
25 |
26 |
27 |
28 |
29 |
30 |
31 |
01 |
02 |
03 |
Gemeinden und Gemeindeverbände können Gutscheine im Wert von 15.000 Euro für die Installation von WLAN-Netzen beantragen. Die Hotspots sollen an Orten eingerichtet werden, an denen noch kein kostenloses WLAN-Angebot verfügbar ist.
Der WiFi4EU-Gutschein gilt für Ausrüstung und Installation der Wifi-Hotspots. Gemeinden, die einen Gutschein erhalten, müssen mindestens drei Jahre lang für den Internetzugang und die Wartung der Ausrüstung zahlen, um eine kostenlose und hochwertige WLAN-Internetanbindung zu gewährleisten.
Die nächste Ausschreibung zur Einreichung von Anträgen ergeht am 04.04.2019 um 13:00:00 (MESZ). Die Antragsteller werden in der Reihenfolge der Beantragung ausgewählt, die Vergabestelle achtet darauf, dass jedem Mitgliedstaat eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen zugutekommt. Der Antrag kann hier gestellt werden: wifi4eu.ec.europa.eu