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Unter Bildung verstehen wir den Prozess der Entwicklung der Fähigkeit, das eigene Leben im gesellschaftlichen und zwischenmenschlichen Zusammenhang kompetent und befriedigend zu gestalten. Dieser Prozess endet nicht mit dem Erreichen eines bestimmten Lebensjahres, sondern gilt für alle Altersphasen und Entwicklungsstufen. Entsprechend gehört auch die Entwicklung der Bereitschaft dazu, die eigenen Handlungsfähigkeiten auszuweiten und den sich stets neu stellenden Entwicklungsaufgaben aktiv entgegenzutreten.
Vier Kompetenzbereiche sind dabei von besonderer Bedeutung:
Es geht um den bewussten und reflektierten Umgang mit den eigenen Erfahrungen, Wünschen und Einsichten, dem eigenen Selbstverständnis, der eigenen Weltsicht und den eigenen sozialen Beziehungen.
Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft, an den gesellschaftlichen Lebensbedingungen teilzuhaben und sich in verantwortlicher Weise an der Gestaltung dieser Bedingungen zu beteiligen.
Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft zur Solidarität mit denjenigen, die strukturell benachteiligt sind und ausgeschlossen werden (was unter körperlichen Verletzungen Leidende ebenso meint wie unter psychischen Belastungen und/oder moralischen Kränkungen Leidende). Mit Solidarisierung ist das aktive Bemühen gemeint, gemeinsam mit den Betroffenen und anderen Interessierten die Ursachen von Leiden aufzudecken, es schrittweise abzubauen und schließlich zu überwinden.
Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft zur aktiven Verantwortungsübernahme für die Schaffung von Lebensbedingungen, die ökologisch verantwortbar, ökonomisch und sozial gerecht, die politisch demokratisch und kulturell freiheitsfördernd sind.
Eine so verstandene Bildung
Bildungsverständnis sowie inhaltliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen für das Arbeitsfeld »Jugendarbeit und Schule« Bausteine der AG Bildung
Beschlüsse der Vollversammlung des Landesjugendrings Niedersachsen e.V.
Rahmenvereinbarung zwischen dem Landesjugendring Niedersachsen e.V. und dem Niedersächsischen Kultusministerium zur Zusammenarbeit von Jugendverbänden und öffentlichen Ganztagsschule
Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten an Schulen Rd.Erl. d. MK vom 05.05.2004 2001/104 81 005 / 03 211/27 VORIS 22 410
Zusammenstellung Jugendverbände & Ganztagsschule
Rahmenvereinbarung zwischen dem Landesjugendring Niedersachsen e.V. und dem Niedersächsischen Kultusministerium zur Zusammenarbeit von Jugendverbänden und öffentlichen Ganztagsschulen.
Rahmenvereinbarung
Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten an Schulen.
Kooperationsverträge / befristete freie Dienstleistungsverträge / Vergütung
Jugendarbeit, Schule, Schulverwaltung und Kultusministerium erörtern Möglichkeiten der Kooperationen.
Kooperation konkret: Schule und Jugendarbeit
Zur Kooperation von Ganztagsschulen und Jugendarbeit finden in verschiedenen Landesteilen Fachveranstaltungen statt. Die Veranstaltungsreihe will Antworten zu folgenden Fragen finden:
Die Ganztagsschule soll das deutsche Bildungssystem an die PISA-Spitze führen. Bevor es soweit ist, haben Lehrer, Schüler, Eltern und andere Beteiligte viele Aufgaben zu lösen. Die Ganztagsschule als Testfall für die Schulentwicklung:
Kontakt:
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend u. Familie
Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
Postfach 203
30002 Hannover
Ansprechpartner: Matthias Gelbke
Tel.: 0511 / 106 -7407
matthias.gelbke{auf}ls.niedersachsen{punkt}de
BDKJ-Fachstelle Schulkooperationen
Serviceagentur Ganztägig Lernen Niedersachsen
c/o Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH
Nachfolgend eine Sammlung von Projektbeschreibungen aus der Umsetzung von Kooperationsprojekte Jugendverbandsarbeit und Schule
Geändert am 03.02.2017 09:25 von Joscha Benkowitz