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Prozess „Jugendgerechte Kommunen” 2015-2018 gestartet

Mit der Auftaktveranstaltung in Berlin starten heute 16 Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet gemeinsam den dreijährigen Prozess „Jugendgerechte Kommunen“.


In Städten und Dörfern, Gemeinden und Landkreisen gestalten Jugendliche gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen und der Zivilgesellschaft in den kommenden Jahren je eigene Prozesse mit eigenen Zielen. Begleitet werden sie von der Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“. Über allem steht die gemeinsame Überzeugung, dass die Gesellschaft jugendgerechter werden muss und dies am besten vor Ort in den Kommunen passiert – also dort, wo die Jugendlichen leben. 

Jugendgerechte Kommunen können nur gemeinsam von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung mit Jugendlichen gestaltet werden“, betont Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie ergänzt, dass im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge die Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen stärker berücksichtigt werden müssten. „Jugendliche sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ich freue mich daher, dass wir gemeinsam mit 16 Kommunen in den nächsten drei Jahren kommunale Strategien erproben, durch die sich die Lebenswelt von jungen Menschen spürbar verbessern soll.“ 

Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistags, zu den ausgewählten Kommunen: „Die 16 Referenzkommunen zeigen mit ihrer Unterschiedlichkeit, dass Jugendgerechtigkeit für alle Kommunen Thema sein kann und sein sollte. Ich beglückwünsche die ausgewählten Kommunen und freue mich auf zahlreiche spannende Begegnungen in den kommenden Jahren!

Svenja Wermter, Jugendliche aus der Referenzkommune Hannover, sieht den nächsten Jahren mit Spannung entgegen. „Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit mit anderen Jugendlichen und mit unserer Verwaltung. Wir wollen schaffen, dass unsere Stadt jetzt und in Zukunft allen Jugendlichen gerecht wird.“

Am 25. und 26. November 2015 beschäftigen sich die Kommunen gemeinsam mit verschiedenen Aspekten von Jugendgerechtigkeit. Im nächsten Jahr folgen dann auf Grundlage von Ist-Stand-Analysen die Prozessplanungen und Zielfindungen vor Ort. Zentrales Merkmal dieser Prozesse ist, dass es nicht „nur“ um mehr Jugendbeteiligung geht, sondern auch um eine stärkere, ressortübergreifende Neuausrichtung des politischen und gesellschaftlichen Handelns an den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen zwischen 12 und 27. Begleitet von vier weiteren gemeinsamen Seminaren und Vor-Ort-Terminen wird es bis zum Sommer 2018 konkrete Ergebnisse in jeder Kommune zu berichten geben. Eine erste Zwischenbilanz ist im Rahmen des 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetags vom 28.-30. März 2017 in Düsseldorf geplant. 

Liste der teilnehmenden Kommunen:

  • Baden-Württemberg: Nachhaltigkeitsregion 5G (Gemeindeverbund aus Aldingen, Denkingen, Frittlingen, Deißlingen, Wellendingen)
  • Bayern: Stadt Fürth
  • Berlin: Bezirk Tempelhof-Schöneberg
  • Brandenburg: Stadt Finsterwalde
  • Bremen: Stadt Bremerhaven
  • Hamburg: Bezirk Hamburg-Nord (Stadtteil Barmbek-Nord)
  • Hessen: Stadt Dreieich
  • Mecklenburg-Vorpommern: Hansestadt Rostock
  • Niedersachsen: Landeshauptstadt Hannover
  • Nordrhein-Westfalen: Kreis Steinfurt
  • Rheinland-Pfalz: Stadt Trier
  • Saarland: Landkreis Merzig-Wadern
  • Sachsen: Stadt Leipzig
  • Sachsen-Anhalt: Stadt Naumburg (Saale)
  • Schleswig-Holstein: Stadt Bad Segeberg
  • Thüringen: Landkreis Sömmerda

Hintergrund

Der Prozess „Jugendgerechte Kommunen“ ist Teil der Jugendstrategie „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ 2015-2018, mit der das Bundesjugendministerium seine Jugendpolitik neu aufstellt. Die Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ koordiniert die Einzelvorhaben mit zahlreichen Gestaltungspartnern.

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