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Der Programmstelle des Förderprogramms Genrationhochdrei ist es in guten und konstruktiven Gesprächen mit dem niedersächsischen Sozialministerium kurzfristig gelungen, als Maßnahme zur Erhöhung der Handlungsoptionen der Aktiven in der Jugendarbeit, Sonderantragsfristen für Projekte zum Umgang mit der gegenwärtigen Situation rund um das Coronavirus vorzuhalten.
Ab 24.03.2020 wird es wöchentlich – ab 30.03. ist der jeweilige Montag die geltende Frist – möglich sein, Anträge für Projekte einzureichen, die Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Situation beinhalten.
Der früheste Starttermin dieser Projekte ist dann jeweils eine Woche nach Auslaufen der Antragsfrist – erstmalig also der 31.03.2020.
Berechtigt für die Sonderantragsfristen sind dabei „nur“ Aktivitäten, die einen unmittelbaren Bezug zur Situation aufweisen – für alle anderen Ideen laufen die regulären monatlichen Fristen des Förderprogramms weiter.
Förderfähig im Rahmen der Sonderfristen sind also bspw. (neue) digitale Formate, die eure Handlungsfähigkeit als Jugendgruppe, -verband oder -einrichtung ermöglichen oder auch eine entsprechende Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Angebote. Eurer Kreativität sind hier aber keine Grenzen gesetzt, sofern es den genannten Bezug gibt. Wir freuen uns schon auf eure engagierten und kreativen Ideen!
Im Einzelfall steht euch selbstverständlich auch die Programmstelle des Förderprogramms bei Fragen, sonstigen Klärungsbedarfen oder zur Unterstützung zur Verfügung. Die Referent-inn-en des Förderprogramms sind in der aktuellen Situation sowohl per Mail als auch via Skype erreichbar:
Generation³ wird aus Mitteln des Nds. Sozialministeriums gefördert, die Programmregie liegt beim Landesjugendring Niedersachsen e.V.