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Vor dem Hintergrund von Äußerungen, Bedrohungen und Angriffen, gegen Privatpersonen, Politiker*innen, oder Vereinen, die für eine pluralistische Gesellschaft eintreten, sowie zunehmender „Salonfähigkeit“ rassistischer und antidemokratischer Äußerungen stellt das Landesdemokratiezentrum im Niedersächsischen Justizministerium Mittel aus dem Bundesprogramm "Demokratie Leben!" für Kleinprojekte bereit, die diesen Entwicklungen etwas entgegensetzen. Ziel ist es, zivilgesellschaftliches Engagement für eine offene, vielfältige und menschenrechtsorientierte Gesellschaft zu stärken.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine (zivilgesellschaftlicher Träger oder Zusammenschluss mit Sitz in Niedersachsen. Ausgeschlossen sind Projekte, die bereits begonnen haben, insbesondere solche, die im laufenden Jahr bereits Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!” erhalten.
Anträge können bis zum 04.05.2020 im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gestellt werden. Weitere Antragsfristen im Laufe des Kalenderjahres sind vorbehaltlich verfügbarer Mittel geplant. Die Form der Projekte oder Aktivitäten ist frei wählbar. Aufgrund der momentanen Situation sind in der ersten Antragsfrist nur Projekte, die ihre Wirkung online entfalten, zur Antragsstellung aufgefordert. Bei Projekten und Aktivitäten, die an eine bestimmte Zielgruppe gerichtet sind, sollte diese Zielgruppe an Planung und Umsetzung beteiligt sein.
Download Antragsformular sowie weitere Informationen und Kontakt: ldz-niedersachsen.de