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Mithilfe des Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen können Vereine und gemeinnützige Körperschaften für die anfallenden Ausgaben bei der NBank einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Gefördert werden bis zu 70 Prozent des Investitionsvolumens mit maximal 10.000 Euro.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine im Sinne des BGB oder ähnliche Einrichtungen wie Familienbildungsstätten. Sie müssen seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sein und einen ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck verfolgen. Dazu kommen rechtsfähige gemeinnützige Körperschaften im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes.
Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software sowie entsprechende Lizenzen mit einem Kaufpreis von mehr als 5000 Euro. Die Nutzungsdauer muss mehr als ein Jahr betragen. Förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen, welche die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen voranbringen sowie die IT-Sicherheit verbessern.
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 Prozent. Die Förderhöhe beträgt 3.500 bis 10.000 Euro.
Anträge können ab sofort online bei der NBank gestellt werden. Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Ausführliche Infos zum Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen und zur Antragsstellung gibt es online bei der NBank.