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Mit einem neuen Förderprogramm setzt das Niedersächsische Kultusministerium genau hier an: Es unterstützt gezielt Projekte, die demokratische Teilhabe in Schulen stärken und Schülerinnen und Schüler ermutigen, ihre Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Grundlage dafür ist die nun veröffentlichte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von demokratischer Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in der Schule und ihrem gesellschaftlichen Umfeld.
„Demokratie lernen kann nur, wer Demokratie auch aktiv erlebt. Schulen sind Lern- und Ermöglichungsorte der Demokratie. Hier werden die Grundprinzipien unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht nur erlernt, sondern erlebt und gestaltet. Deshalb schaffen wir mit dieser Förderung im Umfang von 450.000 Euro Räume, in denen Schülerinnen und Schüler Demokratie aktiv gestalten und mittragen können. Damit Demokratiebildung in den Schulen weiter mit Leben gefüllt werden kann“, betont Kultusministerin Julia Willie Hamburg. „Ich danke den Fraktionen im Niedersächsischen Landtag, dass sie die Förderung durch die politische Liste zum Haushalt 2025 ermöglicht haben.“
Im Mittelpunkt stehen dabei Projekte, die von hoher Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler geprägt sind und eine nachhaltige Wirkung entfalten – in der Schule ebenso wie im gesellschaftlichen Umfeld. Kreative aktivierende Beteiligungsformate mit Schülerinnen und Schülern sind gefragt, z. B. in Klassensprechergremien, mit einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern, der gesamten Schulgemeinschaft, in außerschulischen Initiativen, bei der Mitgestaltung kommunaler Prozesse oder zur Verbesserung von Lebensrealitäten in der Region: Die Jugendlichen sollen erleben, dass ihre Stimme zählt, dass ihr Engagement willkommen ist – und dass sie etwas bewirken können. So werden Selbstwirksamkeit, Handlungskompetenz und demokratisches Verständnis gestärkt. Klassensprecherinnen und Klassensprecher können etwa gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern eigene Schulregeln erarbeiten und sich an Schulentwicklungsprozessen beteiligen, Schülerinnen und Schüler können Projekttage zur Demokratie entwickeln und durchführen, sie können ihre Kommune von ihren Ideen zur Verbesserung der Schulwege überzeugen, politische Vertretungen zu einer Klimatour zu nachhaltigen Lernorten in der Region oder in gemeinsame Demokratietalks über Diskriminierung einladen und vieles mehr.
Gefördert werden Projekte zur Förderung der demokratischen Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an und mit Schulen aller Schulformen und Jahrgänge in Niedersachsen sowie deren gesellschaftliches Umfeld. Die Förderung richtet sich an anerkannte Einrichtungen im Bereich der politischen Bildung sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung tätige, anerkannte Einrichtungen, Träger der Erwachsenenbildung (nach NEBG), freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie an Fördervereine von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Diese können finanzielle Unterstützung von bis zu 10.000 € pro Projekt beantragen.
Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) wurde für die Durchführung des Projekts beauftragt. Anträge können ab dem 11. September 2025 (ab 9:00 Uhr) gestellt werden. Fördervereine sind ab dem 18. September 2025 (ab 9:00 Uhr) antragsberechtigt. Frühester Projektbeginn ist der 6. Oktober 2025. Die Antragsfrist endet am 22. November 2025, der Projektzeitraum läuft bis spätestens zum 1. Oktober 2026. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10.000 Euro je Projekt. Förderfähig sind Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Übernachtungskosten (bis max. 60 € pro Person).
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der Richtlinie sowie alle Formulare zur Antragstellung sind auf der Website der AEWB hinterlegt: www.aewb-nds.de/themen/dbs.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern in der Schule und ihrem gesellschaftlichen Umfeld ist im Niedersächsischen Ministerialblatt (Link) veröffentlicht.
Darüber hinaus bietet das Kultusministerium bereits seit einiger Zeit Lehrkräften, Schulleitungen oder Schulsozialarbeitenden die Möglichkeit, sich von Fachberaterinnen und Fachberatern für Demokratiebildung beraten zu lassen.
Grundlage der Demokratiebildung an Schulen in Niedersachsen sowie Grundlage der Projekte sind die Erlasse „Stärkung der Demokratiebildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft“ und „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft“.