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Der GMK-Vorstand spricht sich dafür aus, dass der aktuelle Novellierungsprozess des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorübergehend ausgesetzt wird, um eine Reihe grundlegender und bereits mehrfach benannter Probleme mit betroffenen, relevanten gesellschaftlichen Institutionen ausführlicher zu diskutieren und zu bewerten.
Wir stehen hinter den Bemühungen, Kinder und Jugendliche vor entwicklungs- beeinträchtigenden Inhalten und Angeboten im Netz zu schützen. Es gilt aber zu klären, ob der geplante, im Gesetz verankerte, technische Jugendmedienschutz z.B. über Filtersoftware im Internet einen erzieherischen Jugendmedienschutz und eine damit einhergehende Förderung von Medienkompetenz junger Menschen nicht entgegenläuft.
Aus medienpädagogischer Sicht ergeben sich folgende Fragestellungen:
Jugendmedienarbeit lebt heute auch von selbst produzierten Videos, Podcasts oder anderen medienpraktischen Projekten. Die Möglichkeit, diese auf kurzem Wege im Internet zu publizieren, ist ein ganz wesentlicher Motivationsbestandteil für Jugendliche. Sollte diese Praxis vor neue unnötige Hürden gestellt werden, können große Nachteile für kreative und partizipative Konzepte aktueller Jugendarbeit entstehen.
Darum gilt es, differenziert zu klären, ob die Unterstützung jugendlicher Medienproduzierender im Rahmen der außerschulischen Medienarbeit durch die Neuregelung gefährdet und eingeschränkt wird. Außerdem ist zu klären, ob die im JMStV vorgesehenen Alterskennzeichnungen in der Praxis realistisch umsetzbar sein werden. Insbesondere nicht-kommerzielle oder öffentlich geförderte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe könnten sonst in besonderem Maße benachteiligt werden, da ihnen die Instrumentarien und die personellen Ressourcen für einen möglicherweise in Konsequenz des Gesetzes aufwändigen Jugendschutz fehlen. Das wäre in den genanntenFeldern zumeist unnötig und möglicherweise kontraproduktiv. Die Neuregelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sollten den erzieherischen Jugendschutz nicht behindern sondern die Förderung von Medienkompetenz zu einem zentralen politischen Anliegen machen.
Zur Sozialisation von Kindern und Jugendlichen heute gehört, selbst generierte Inhalte ins Internet zu stellen. Das sind z.B. selbst gedrehte Skater-Videos und Musikclips, eigene Blogs oder Reiseberichte u.v.a.m. Es gilt, Regelungen zu finden, die Kinder und Jugendliche davon befreien, die geplanten Alters-kennzeichnungen vorzunehmen, damit diese private Internetteilhabe und Partizipation weiterhin für die entsprechende Altersgruppe der Unter-18jährigen zugänglich ist.
Die Interessen der nicht-kommerziellen Anbieter, insbesondere auch pädagogische Institutionen, die in den letzten Jahren wertvolle Medienkompetenzansätze entwickelt haben, müssen unterstützt werden.
Dazu gehört neben vielen anderen Maßnahmen und Strategien eben unbedingt auch, dass Jugendliche ihre Produkte im Netz veröffentlichen können und von Gleichaltrigen gefunden werden. Die Publikation und Zugänglichkeit sowohl ihrer Webinhalte als auch die in Medienbildungskontexten entstandenen Materialien muss gewährleistet werden. Ohne Akzeptanz und Förderung der Jugendkultur findet diese ihre Wege in die Anonymität, was unbedingt zu verhindern ist.
Die GMK empfiehlt vor diesem Hintergrund, eine weitere Diskussionsphase unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen zu ermöglichen. Es ist dringend notwendig, unter Einbeziehung medienpädagogischer Expertise über die praktischen Folgen und Veränderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages im Hinblick auf die genannten Punkte erneut zu beraten.
Für den Vorstand der GMK:
Prof. Dr. Norbert Neuß (Vorsitzender), PD. Dr. Dagmar Hoffmann (stellvertretende Vorsitzende), Amina Johannsen, Dr. Sonja Ganguin, Prof. Friederike Tilemann, Prof. Dr. Dorothee Meister, Prof. Dr. Bernward Hoffmann