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Einsatz digitaler Medien in der Arbeit mit jungen Menschen: Sind WhatsApp, Instagram & Co verboten, weil dies der DSGVO widerspricht? Oder sind diese Medien geboten, weil das SGB VIII vorschreibt, an die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen anzuknüpfen? Widersprechen sich da verschiedene Gesetze?
Bei dem Alles-was-Recht-ist-Angebot geht es diesmal um den Spagat zwischen Teilhabe junger Menschen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Und natürlich auch um verschiedene Praxisbeispiele. Die vielen verschiedenen Gesetze, wie das neue Jugendschutzgesetz, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der Jugendmedienstaatsvertrag (JMSTV), die UN Kinderrechtskonvention und viele andere Gesetzte sollen hier aufgrund ihrer wichtigen Rolle für die Arbeit mit Medien im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit und Schule beleuchtet werden.
Die Fortbildung gibt ein Update über aktuelle Entwicklungen und führt den pädagogischen Praxisdiskurs. Angesprochen sind pädagogische Fachkräfte aus der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und der Schule (SchulsozialarbeiterInnen und Lehrkräfte) sowie andere Interessierte aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
„Alles was Recht ist XVIII – Alles im Dschungel der Paragrafen?”, Kurs-Nr. 46-21-115, findet am 03.11.2021 als Onlineangebot per Zoom-Konferenz statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Um Anmeldung wird spätestens bis zum 04.10.2021 unter www.fobionline.jh.niedersachsen.de/detail.php?urlID=2785 oder über den Flyer gebeten.
Die Fortbildung wird vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landesjugendamt FB I, Team 2, Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Jugendsozialarbeit mit Unterstützung des AK Medien angeboten und ist ein Angebot in der fortlaufenden Reihe „Alles was Recht ist… (AWRI)”.
Kontakt für Rückfragen: Matthias Gelbke, Fach- und Grundsatzsachbearbeiter für Jugendschutz im Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Telefon: (0511) 89 701 339, E-Mail: matthias.gelbke{auf}ls.niedersachsen{punkt}de