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07.Dezember.2012 │ Deutsches Jugendinstitut e.V.

Inklusion geht alle an! Bundesjugendkuratorium sieht die Kinder- und Jugendhilfe vor neuen Herausforderungen

Inklusion: Eine Herausforderung auch für die Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) veröffentlicht seine Stellungnahme „Inklusion: Eine Herausforderung auch für die Kinder- und Jugendhilfe“.


Die Kinder- und Jugendhilfe hat Potenziale, sie steht aber vor strukturellen und konzeptionellen Herausforderungen, wenn sie Inklusion als Gestaltungsprinzip durchgängig zur Grundlage fachlicher Orientierung mach

Das BJK fordert insbesondere eine kritische Überprüfung des 

  • Übergangsmanagements zwischen Kindergarten und Grundschule,
  • eine Rollenklärung der Schulsozialarbeit im Hinblick auf die Mitgestaltung eines inklusiven Schulklimas sowie
  • eine Kooperation zwischen Angeboten der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfen für junge Erwachsene mit Behinderungen. 

 

„Inklusion kann nicht verordnet werden, sondern ist ein sensibler Prozess,der in aufmerksamer Wahrnehmung des individuellen Förder- und Unterstützungsbedarfs, den vor allem junge Menschen und ihre Familien haben, weiterentwickelt werden muss“, so der Vorsitzende des BJK Mike Corsa. 

Im Zentrum der Bemühungen muss das Wohl behinderter wie nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher stehen. Handlungsbedarf sieht das BJK in den Bereichen des Übergangsmanagements vom Kindergarten in die Grundschule. Ein bemerkenswerter Anteil von Kindern wechselt direkt vom Kindergarten in eine Förderschule „Lernen“ und wird somit von vorneherein als „lernbehindert“ etikettiert. Das BJK stellt auch für die ambulanten Hilfen zur Erziehung Defizite im Hinblick auf die besonderen Situationen von Familien mit Kindern mit Behinderungen fest und sieht die Angebote gefordert, Behinderung als Element einer familiären Lebenssituation wahrzunehmen und dementsprechend angemessene Hilfeleistungen zu konstituieren. Weitere Herausforderungen finden sich im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit. Hier fordert das BJK die Akteure auf, allen Jugendlichen gleichermaßen Teilhabe zu ermöglichen.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben einen Anspruch auf Inklusion. Das ist die Rechtslage gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und dies muss uneingeschränkt auch in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe gelten.

Die Stellungnahme „Inklusion: Eine Herausforderung auch für die Kinder- und Jugendhilfe“ gibt es hier als PDF-Download (externer Link).

Hintergrund

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören derzeit 14 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

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