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(Datenschutz-)Rechtliche Anforderungen bei KI-Nutzung

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst fester Bestandteil des beruflichen und privaten Alltags.


Um die sichere und verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen zu gewährleisten, hat die Europäische Union mit der KI-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorgaben für Entwickler, Anbieter, aber auch Anwender von KI-Modellen und -Systemen. Ziel des EU-weit anwendbaren Gesetzes ist es, die Entwicklung vertrauenswürdiger KI-Systeme zu fördern und zugleich die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Datenschutzbeauftragter gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen

Um insbesondere professionelle Anwenderinnen und Anwender aus Wirtschaft und Verwaltung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen ab sofort praxisorientierte FAQ unter www.lfd.niedersachsen.de/faq/faq-kunstliche-intelligenz-249786.html zur Verfügung. Das Informationsangebot beantwortet die wichtigsten Fragen zu rechtlichen und datenschutzbezogenen Aspekten der KI-Nutzung – mit besonderem Fokus auf die Vorgaben der KI-Verordnung und deren Zusammenspiel mit bestehenden Datenschutzgesetzen. 

Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Niedersachsen: „Die KI-Verordnung ist der zentrale Baustein der KI-Regulierung. Uns erreichen zunehmend Anfragen dazu, für wen die Verordnung gilt, welche Anwendungsfälle betroffen sind und welche datenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten sind. Mit unseren neuen FAQ möchten wir insbesondere professionelle Anwenderinnen und Anwender unterstützen.“ 

Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert und um neue Fragestellungen ergänzt. Anregungen und Vorschläge für weitere Themen werden gerne entgegengenommen.

Die vollständigen FAQ sind verfügbar unter: lfd.niedersachsen.de/ki

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