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Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist der o.g. Dienstposten/Arbeitsplatz
zum 01.10.2025 zu besetzen.
Das Anerkennungsjahr findet in der Fachgruppe JH im Team 2JH3 „Hilfen zur Erziehung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“ statt.
Der Dienstort ist Lüneburg oder Hannover.
Das Landesjugendamt nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Niedersachsen wahr, sodass zum Aufgabengebiet insbesondere die Beratung und Unterstützung der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe gehört.
Mit dem Berufsanerkennungsjahr ist im Wesentlichen die Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
Nach grundlegender Einarbeitung in das Aufgabenfeld können unter Anleitung Aufgaben eigenständig bearbeitet werden.
Neben dem gewählten inhaltlichen Schwerpunkt wird auch ein umfassender Überblick auf das gesamte Aufgabengebiet des Landesjugendamtes vermittelt und die Möglichkeit eröffnet, Strukturen, Arbeitsweisen und Gremien in der Praxis kennenzulernen.
Bei der Wahrnehmung des Arbeitsplatzes sind folgende Kompetenzen erforderlich bzw. wünschenswert:
Die Beschäftigung und die Höhe der Vergütung richten sich nach dem aktuellen Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten der Länder (§ 8 TV Prakt-L). Das monatliche Entgelt beträgt derzeit 2.053,54 €.
Das Berufsanerkennungsjahr ist teilzeitgeeignet.
Es beläuft sich in der Regel auf zwölf Monate, je nach Bestimmungen Ihrer Hochschule.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ angesprochen, sich zu bewerben.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie von unserer Internetseite herunterladen unter: soziales.niedersachsen.de/download/184971.
Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Praktika) richten Sie bitte bis zum 24.06.2025 unter Angabe des Aktenzeichens 3Z4.12/ 03404 Berufsanerkennungspraktikum 2025 an:
Niedersächsische Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie
– Hauptstelle Hildesheim –
Team 3Z4 – Personalentwicklung / Aus- und Fortbildung –
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Bewerbungen per E-Mail werden begrüßt. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst zusammengefasst in einem einzigen PDF-Dokument mit einer maximalen Größe von 4 MB an: ausbildung{auf}ls.niedersachsen{punkt}de.
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher bitte Zeugnisse und weitere Anlagen nur in Kopie ein.
Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Freck (Tel. 05121/304-625) zur Verfügung.