Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Umsetzung von Landesprogrammen in den Arbeitsfeldern der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes sowie die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte der Jugendhilfe in diesen Bereichen.
Das Aufgabenspektrum umfasst folgende Tätigkeitsfelder:
- Förderung der Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe / Schule
einschließlich übergreifender Modellvorhaben; insbesondere die Beratung und Betreuung von Kooperations- und Bildungsprojekten an schulischen Standorten - Umsetzung sozialpädagogischer Maßnahmen für zugewanderte und sozial benachteiligte junge Menschen
- Durchführung von Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei jungen Straffälligen
- Umsetzung von Sonderprogrammen und modellhaften Maßnahmen der Jugendsozialarbeit
- Mitwirkung im Bereich der Planung und Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen
- Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugendarbeit
- Zusammenarbeit mit den Verbänden der Jugendarbeit
- Aufgaben im Zusammenhang mit dem Jugendförderungsgesetz (JFG)
- Konzeptionelle Arbeit im Bereich der Bildungs- und Freizeithilfen für Kinder und Jugendliche
- Durchführung von Sonderprogrammen im Bereich der Jugendarbeit
- Mitwirkung bei der Umsetzung der Förderprogramme, Modellprojekte und Sondervorhaben im Bereich des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes
- Durchführung von regionalen Arbeitstreffen und Begleitung der Projekte vor Ort
- Entwicklung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes
- Evaluation der betreuten Programme
Der/dem Arbeitsplatzinhaber/in obliegen dabei im Wesentlichen die Bereiche Kooperation von Jugendhilfe und Schule (z. B. NIKO) sowie die flexible Wahrnehmung von einzelnen Aufgaben aus den o. g. Tätigkeitsfeldern.
Fachliche Anforderungen:
- Mehrjährige Erfahrungen in Tätigkeitsfeldern der Jugendhilfe
- Vertiefte und umfassende Fachkenntnisse im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Kenntnisse aus dem Bereich des Kinder- und Jugendschutzes
- Gewünscht werden Kenntnisse der Jugendhilfestrukturen in Niedersachsen sowie Erfahrungen mit Landesförderprogrammen
- Kenntnisse aus den Bereichen der Konzeptentwicklung und Evaluation
Persönliche Anforderungen:
- Neben den hohen fachlichen Anforderungen sind Teamfähigkeit, Flexibilität sowie die Fähigkeit zu selbständigem und strukturiertem Arbeiten Voraussetzung für die Wahrnehmung der Aufgabenfelder dieses Arbeitsplatzes.
- Aufgrund der besonderen Schwierigkeiten und der Bedeutung dieses Arbeitsplatzes sowie der Außenwirkung, die mit diesem Arbeitsplatz verbunden sind, ist eine gute Moderations- und Präsentationsbefähigung, eine ausgeprägte Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie eine hervorragende Koordinations-, Planungs- und Organisationskompetenz erforderlich.
Weiterhin wird erwartet:
- Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft
- Die Bereitschaft zu fachlicher und persönlicher Weiterbildung und entwicklung
- Die Bildung von Wertekompetenz durch Anerkennung und aktive Umsetzung des Leitbildes der Niedersächsischen Landessozialverwaltung
- Die Beteiligung an organisationsinternen oder standortbezogenen Projekten und Maßnahmen des LS.
- Die Bereitschaft zu ganztägigen Dienstreisen ist erforderlich
Die Eingruppierung richtet sich nach Entgeltgruppe 11 TV-L.
Der Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet. Die Landessozialverwaltung hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Entsprechende Bewerbungen werden daher besonders berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.01.2009 mit den üblichen
aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Hannover , Team 2 Z 1, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover.