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Die Ehrenamtskarte soll das gesellschaftliche Engagement vor allem durch Vergünstigungen und eine Würdigung attraktiver machen. Eine Form der Qualifizierung ist - im Gegensatz zur Jeleica - nicht nötig.
Für den Bezug der Ehrenamtskarte muss man mindestens 18 Jahre alt sein und eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausüben.
Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte muss das freiwillige Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) erbracht werden und es soll auch zukünftig fortgesetzt werden.
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften verliehen und ausgegeben. Die Angaben über das freiwillige Engagement muss vorher vom betreffenden Verein oder der betreffenden Organisation bestätigt werden.
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden.
"Mit einer Prämie von 3.000 Euro werden seither die Landkreise umworben, die Ehrenamtskarte vor Ort einzuführen und Vergünstigungen einzuwerben. Bereits im vergangenen Jahr hat der Landesjugendring Niedersachsen das Land aufgefordert, die Ehrenamtskarte nicht einseitig zulasten der Juleica zu profilieren. In einem gemeinsamen Gespräch hat die Staatskanzlei zugesichert, bei den Handreichungen für die Kommunen auf die Juleica hinzuweisen und zu empfehlen, dass für die Ehrenamtskarte eingeworbene Vergünstigungen automatisch auch den Juleica-Inhaber-inne-n zugutekommen.
Doch in der Praxis sieht es leider zurzeit häufig anders aus. Dabei gibt es gute Argumente, warum insbesondere das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit einer besonderen Förderung bedarf und mit der Juleica mindestens die gleichen Leistungen verbunden sein müssen:
Gerade für sie sind weitergehende Vergünstigungen hilfreich und von besonderer Bedeutung.
In der Vergangenheit waren es vor allem die Jugendverbände und Jugendringe, die sich vor Ort selber um entsprechende Vergünstigungen bemühen mussten. Wenn nun die öffentliche Hand entsprechende Vergünstigungen für Ehrenamtliche einwirbt, sollte es keine Ehrenamtlichen erster und zweiter Klasse geben. Daher fordert der Landesjugendring Niedersachsen das Land und die Kommunen auf, die Juleica im gleichen Maße zu fördern wie die Ehrenamtskarte.
Der LJR bittet Jugendverbände und Jugendringe auf der kommunalen Ebene um Mitteilung, wenn es vor Ort zu einer Benachteiligung der Juleica kommt, und fordert dazu auf, sich vor Ort in Gesprächen mit Politik und Verwaltung für die Gleichbehandlung einzusetzen."
Quelle: Landesjugendring Niedersachsen e.V.: korrespondenz 104
www.freiwilligenserver.de/index.cfm
Geändert am 08.05.2008 12:45 von Björn Bertram