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Mit den geplanten Änderungen sollen die bisherigen gesetzlichen Regelungen an die fachlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Jugendarbeit angepasst werden. So regelt das Gesetz Inhalt und Umfang der Aufgaben und Leistungen für die Jugendarbeit und die Förderung der Jugendverbände sowie der weiteren Träger der Jugendarbeit auf Landesebene. Diese Förderung soll nach den Plänen der Landesregierung neu aufgestellt werden. So sollen die Strukturen der Jugendverbandsarbeit langfristig gesichert und bürokratische Hürden abgebaut werden. Zugleich sollen auch Beratungsangebote, die Qualifizierung Ehrenamtlicher sowie die Weiterentwicklung der Jugendarbeit gefördert und mehr Flexibilität für zeitgemäße Angebote geschaffen werden.
"Die Jugendverbände und ihre Interessensvertretungen leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement einen wichtigen Beitrag für das demokratische Gemeinwesen“, begrüßt Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, den Kabinettsbeschluss. „Mit der Novellierung des Jugendfördergesetzes stärken wir genau jene Strukturen, die an der praktischen Umsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe junger Menschen aktiv mitwirken.“